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Geschrieben von FBH am 13.11.2015 um 12:26:

  Residenzpflicht bei Gewerbebetrieben

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitleser,

gibt es eigentlich eine Verpflichtung, wonach ständig der Gewerbesitz besetzt sein muss?
Konkret geht es um einen Fall einer bevorstehenden Gewerbeüberprüfung wo der Inhaber der Einzelunternehmung ankündigt, dazu habe er jetzt keine Zeit, er fährt jetzt für vier Monate in Urlaub.

Ist hier nicht bereits die gewerberechtliche Zuverlässigkeit in Frage gestellt, wenn offensichtlich die Gewerbeprüfung be- oder verhindert werden soll.

Die Gewerbeordnung nebst Kommentierung ist da relativ schwammig formuliert.

Vielen Grüße aus der Festspielstadt
Milko Fehling


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