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--- Auftsellung von Automaten in nicht erlaubnispflichtigem Cafe/Imbiss (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=13750)


Geschrieben von LuckyLuke am 26.10.2015 um 00:11:

  Auftsellung von Automaten in nicht erlaubnispflichtigem Cafe/Imbiss

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an euch, denn ich finde das, was ich im Internet an unterschiedlichen Angaben finden kann, und zwar:

Ist es nach momentan gültigem Recht möglich, in nicht erlaubnispflichtigen Cafe/Imbiss einige Spielautomaten aufzustellen?

Ich bitte um Angabe von Quellen. Danke!

Viele Grüße,

LuckyLuke



Geschrieben von Meike am 26.10.2015 um 18:23:

 

Hallo Lucky,

nicht jeder Imbiss ist eine geeignete Aufstellörtlichkeit im Sinne des §3 SpielV.

Ruf bei dem für Dich zuständigen Ordnungsamt an und frag dort nach, denn dort muss die Geeignetheitsbescheinigung beantragt werden und diese können die Örtlichkeit vom Ansehen her beurteilen.

§33 c Abs. 3 GewO
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__33c.html

VG
Meike



Geschrieben von LuckyLuke am 26.10.2015 um 19:03:

 

Danke dir soweit.

Aber ich gehe richtig in der Annahme, dass ein Cafe/Imbiss/wasweißich, wo der überwiegende Anteil des Umsatzes durch Einnahmen aus Glücksspielautomaten, als Spielhalle zu werten ist und neben der Geeignetheitsbescheinigung auch die anderen Parameter für die Erlaubnis erfüllt sein müssen?



Geschrieben von progger am 26.10.2015 um 23:58:

 

da wirst du dich eher erkündigen müssen...

Außerdem...99% der Spieler meiden Gasto Automaten...sollte ich mir beim Essen so ein Geklimper anhören müssen,dann war ich nur einmal dort als gast.

mfg



Geschrieben von petergaukler am 27.10.2015 um 08:55:

 

Zitat:
Original von progger
da wirst du dich eher erkündigen müssen...

Außerdem...99% der Spieler meiden Gasto Automaten...sollte ich mir beim Essen so ein Geklimper anhören müssen,dann war ich nur einmal dort als gast.

mfg


hallo progger ,

Außerdem...99% der Spieler meiden Gasto Automaten..?

interessante aussage , demnach würde sich doch das problem mit den cafe casinos in berlin ganz von alleine lösen !

gruss
pg.



Geschrieben von LKKS am 27.10.2015 um 12:20:

 

Zitat:
Ist es nach momentan gültigem Recht möglich, in nicht erlaubnispflichtigen Cafe/Imbiss einige Spielautomaten aufzustellen?


Nur wenn der Schuppen auch eine Gaststätte im Sinne des Hess. GastG ist, also wirklich Gaststättencharakter vorliegt und auch als Gaststätte angezeigt wurde.

Ein Imbiß ist ein ImbißisteinImbißistein Imbiß....

Ein Cafe ist ein Cafeisteincafeisteincafe....



Geschrieben von petergaukler am 06.01.2016 um 21:10:

  RE: Auftsellung von Automaten in nicht erlaubnispflichtigem Cafe/Imbiss

casino cafe
Genehmigung in Frage gestellt !

14.12.2015


Entscheidung gefallen: „Bistro“-Spielhalle muss Ende Januar schließen




Die Stadt darf den Betrieb dieser "Bistro"-Spielhalle nur noch bis Ende Januar kommenden Jahres gestatten.

Lage. Der Betreiber der „Bistro“-Spielhalle an der Schötmarschen Straße 6 muss den Betrieb Ende Januar einstellen. Nachdem die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD und Grünen/Bündnis 90 sich wie mehrfach berichtet an die Kommunalaufsicht beim Kreis Lippe gewandt hatten, ist die Stadt nun aufgefordert worden, die Genehmigung für die neun Spiel-Gaststätten zu widerrufen.

SPD-Fraktionschef Hans Hofste und sein Pendant von den Grünen, Jürgen Rosenow, brachten im Frühjahr dieses Jahres den Stein ins Rollen. Sie verwiesen auf die Spielgeräteverordnung, nach der in einer Spielhalle maximal zwölf Geräte auf mindestens 144 Quadratmetern aufgestellt werden dürfen. Außerdem dürfen Spielhallen nur von 6 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts geöffnet sein. Die Stadt hatte dagegen die als „Bistros“ bezeichneten neun Spielräume mit jeweils drei Spielgeräten, also insgesamt 27 Geräten auf 166 Quadratmetern, genehmigt. Geöffnet ist der Betrieb 23 Stunden am Tag. Darin sahen die beiden Politiker eine Umgehung der Spielgeräteverordnung.

Zunächst wandten Hofste und Rosenow sich an den Bürgermeister und forderten ihn auf, die Genehmigung zurückzuziehen. Die Verwaltung wies im Gegenzug darauf hin, dass sie bis 2017 alle Spielhallen und „Bistros“ mit Spielgeräten überprüfen und gegebenenfalls Verwaltungsverfahren zur Rücknahme/zum Widerruf erteilter Erlaubnisse einleiten werde. Daraufhin wandten sich Hofste und Rosenow an die Kommunalaufsicht beim Kreis Lippe. „Die Kommunalaufsicht teilt die Ansicht von SPD und Grünen. Sie hat auch zur Kenntnis genommen, dass von der Verfügung nicht nur eine Spielhalle in unserer Stadt betroffen ist“, sagte auf LZ-Anfrage Technischer Beigeordneter Thorsten Paulussen.

Nun gehe es um die Frage, wie lippeweit mit dieser Entscheidung umgegangen werden müsse. In mehreren anderen Kommunen seien genau wie in Lage sogenannte „Bistros“ genehmigt worden, gab Paulussen zu bedenken. Auch dort müsse die Rücknahme der Erlaubnis betrieben werden. Ein entsprechendes Schreiben des Bürgermeisters werde jetzt an den Städte- und Gemeindebund gesandt, ebenso an die Landesregierung in Düsseldorf. Paulussen geht davon aus, dass es nun einen landesweiten Aufschrei von Betreibern ähnlicher Spielhallen geben wird.





http://www.lz.de/lippe/lage/20653953_Entscheidung-gefallen-Bistro-Spielhalle-muss-Ende-Januar-schliessen.html



Geschrieben von KARO am 16.05.2016 um 11:12:

 

Da haben die roten und grünen in der Stadt Lage bis jetzt aber keinen Erfolg

gehabt , es geht wohl nicht so einfach etwas zu genehmigen und dann wieder

schliessen zu lassen .

Das Bistro ist bis heute jedenfalls noch geöffnet und die Stadt freut sich über

die Einnahmen der Vergnügunssteuer .



Geschrieben von petergaukler am 16.05.2016 um 11:54:

 

so ist es !

die automatenaufsteller in diesen lokalitäten sind seit der
immer mehr zunehmenden spielsucht seiner kunden in der lage
mit den besten anwälten gegen die städte vorzugehen

da können die stadtverwaltungen fast nichts mehr machen Weißnicht Weißnicht

pg.



Geschrieben von Rooobert am 16.05.2016 um 15:14:

 

Das geht sehr wohl.
Geeignetheitsbestätigungen können abgelehnt werden wenn das Spielangebot dem Gastrobetieb überwiegt, oder eine künstliche Aufteilung in mehrere Betriebe vorliegt usw... das allein ist bei Cafecasinos zu 99% gegeben.


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