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Geschrieben von Poldi am 08.10.2015 um 14:47:

  Ausstellung

Hallo zusammen,

wer kann mir sagen, welche Personenanzahl bei einer Ausstellung mit einer "Vielzahl von Ausstellern" (repräsentative Zahl ) gemeint ist, und wo die Anzahl steht?


Danke

Poldi



Geschrieben von LKKS am 08.10.2015 um 15:51:

 

Ich.
Gerne.
Aber nur "Drinnen".

Will sagen: Derlei Antworten gibt's nur im Behördenbereich.



Geschrieben von René Land am 08.10.2015 um 18:09:

 

Zitat:
Original von LKKS
Ich.
Gerne.
Aber nur "Drinnen".

Will sagen: Derlei Antworten gibt's nur im Behördenbereich.


Warum das denn ?????? Kopfkratz



Geschrieben von René Land am 08.10.2015 um 18:13:

 

Hallo Poldi,

eine konkrete Zahl wird man hier nicht benennen können.

Schönleiter führt hierzu in Landmann/Rohmer, Komm. zur GewO, § 65, RdNr. 4 folgendes aus:
"Die Voraussetzung einer „Vielzahl“ von Ausstellern ist erfüllt, wenn nicht nur einige wenige Anbieter, sondern Aussteller in solcher Zahl die Veranstaltung beschicken, daß den Besuchern hinlängliche Vergleichsmöglichkeiten zwischen den Angeboten eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete gegeben werden. Eine bestimmte Zahl von Ausstellern, die als hinreichend angesehen werden kann, läßt sich nicht nennen, weil sie je nach Art der betreffenden Wirtschaftszweige oder der Wirtschaftsgebiete differiert (vgl. Rdnr. 3 zu § 64; MarktgewVwV Nr. 2.2.2.). Jedenfalls muß die Zahl der Aussteller so groß sein, daß den Einkäufern eine hinreichende Vergleichsmöglichkeit unter gleichartigen Angeboten geboten wird. Es genügt nicht, wie Müller (GewA 1976, 353, 355) mit Recht hervorhebt, daß einige Anbieter eines bestimmten Erzeugnisses auf einem öffentlichen Platz in Ständen ihr Angebot vorlegen; in solchen Fällen liegt ein Privatmarkt vor."

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von LKKS am 09.10.2015 um 06:40:

 

Zitat:
Warum das denn?


Muß ich das jetzt begründen?


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