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Geschrieben von krista am 15.09.2015 um 12:53:

  Nebengewerbe (mobiler DJ) als Angestellter ausüben

Hallo,
Ich habe seit ca. über 20 Jahren Dj Erfahrung und bin auch dementsprechend (nebengewerblich) unterwegs....mein Arbeitgeber (RAG) ist darüber auch informiert.
Jetzt ist es so , da ich schon mein Alter (49) erreicht habe und im Vorruhestand gehe,
heißt es:
das ich nicht über 450 € im Monat verdienen darf! Im Jahr also 5400€ netto bzgl. Auslagen
Da ich aber weitgehend über den Satz komme (im Jahr ca. 40 Aufträge)
heisst es entweder ....
drasstig runterfahren ..... oder als Angestellter DJ bei jemanden... (der am besten eine Arbeit hat, zwecks Kranken versichert)
Leider geht es nicht intern der Familie :-(
Kann ich bei einer vertrauten Person (Bekanntenkreis) als Angestellter DJ , das ganze umgehen?
Was käme da an Steuern auf diese Person zu?
Ist es überhaupt legal?
wer kann mir da weiterhelfen?
Danke schon mal im voraus.... gruß krista



Geschrieben von Thomas Lehmann am 15.09.2015 um 14:44:

  RE: Nebengewerbe (mobiler DJ) als Angestellter ausüben

Hallo,

die Fragen die Sie hier stellen sollten Sie lieber an das für Sie zuständige Finanzamt oder Ihre Rentenkasse richten.
In diesem Forum werden gewerberechtliche Fragen beantwortet.
Weiterhin können Sie nur bei einer Person angestellt werden, die selbst ein Gewerbe angemeldet hat. Mit der Berufstätigkeit der Person hat das nichts zu tun.

Grüße vom Randes des Münsterlandes.


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