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Geschrieben von YS3838 am 12.09.2015 um 14:40:

verrückt Restaurant

hallo gemeinsam, kan man aus einem restaurant was schon seit 10 jahren auch restaurant gewesen ist also Voll Konzessioniert (Fluchtweg,Küche,Toiletten alles vorhanden) eine BAR oder KNEIPE daraus machen? oder müsste man eine nutzungsänderung oder sonstiges machen?



Geschrieben von J. Simon am 14.09.2015 um 08:45:

 

Hallo,

die Ausstattung der Lokalität hat zunächst erst mal nicht mit der Betriebsart zu
tun. Welche Art Gaststätte wo zulässig ist bestimmt sich primär nach dem Bauplanungs- und dem Bauordnungsrecht.

Deine Frage ist daher zunächst an die Bauaufsichtsbehörde zu richten. Diese kann die Frage nach der Zulässigkeit einer Kneipe oder Bar in dem jeweiligen Gebiet am besten beantworten.

VG J. Simon



Geschrieben von YS3838 am 15.09.2015 um 23:08:

  Gaststätte Restaurant

Hallo, Die Gaststätte gibt es seit 1975-1980 und wurde damals auch als eine Gaststätte genehmigt laut Betriebsbeschreibung vom 1975 . Vom ca. 1980 bis 2015 wurde es als Restaurant , Cafe , Bar und zuletzt als Restaurant betrieben also Schank und Speisewirtschaft.
Ich war auch bei der Bauamt gewesen hab eine Mündliche befragung gemacht ob ich es nur als Restaurant vermieten kan oder auch als Bar oder Kneipe . Die meinten ob Kneipe , Restaurant oder Bar wären am ende das selbe weil bei einem halb nur alkohol gibt und bei anderem speisen . Ordnungshütern hatte ich auch schon einmal bestellt zum lokal mit Mietinteressenten und die meinten auch das selbe , da es einen voll konzessionierten lokal ist könnte man daraus auch bar , kneipe, sishabar (mit entspechende lüftung) etc .... machen .
übrigens ist die Gaststätte in einem MISCHGEBIET , also ich weiss nicht ob die Lage eine rolle spiel.

Meiner meinung nach ist das egal ob das ein Restaurant oder eine Kneipe ist bei einem hat man speise und schankwirtschaft und bei anderem nur schankwirtschaft. Es wäre ja ein schwachsinn wenn man daraus nur ein restaurant machen würde.

bin auf der suche nach neuem mieter und hab zur zeit nur leute die eine bar machen wollen und bin sehr pingelig deswegen wollte ich hier auch eure meinung hören.


bitte um eure meinung



Geschrieben von LKKS am 16.09.2015 um 09:46:

 

Zitat:
bitte um eure meinung


Gewerberechtlich Gaststättenrechtlich erst einmal kein Problem.

Baurechtlich, Ordnungsrechtlich (Sperrgebiete etc) keine Frage die man hier im Forum pauschal beantworten kann, das muß man das Bauamt (ggf. in Hessen das Kreisbauaufsichtsamt) und das örtliche Ordnungsamt fragen. Können wir hier nicht beantworten, da es von ortsgebundenen Regelungen Bebauungsplan, Satzung etc. abhängen kann.

Zitat:
Meiner meinung nach ist das egal


Wir haben in Hessen zwar ebenfalls Meinungsfreiheit, aber Ihre als privater Vermieter einer Immobilie ist gewerbe- und gaststättenrechtlich irrelevant.



Geschrieben von YS3838 am 18.09.2015 um 23:35:

  restaurant

hallo, im bebaungsplan steht das Schank und Speisewirtschaften erlaubt sind . also ist das egal ob das jetzt ein restaurant oder kneipe ist oder wie?



Geschrieben von J. Simon am 21.09.2015 um 07:49:

 

Stellen Sie eine Bauvoranfrage an die Bauaufsichtsbehörde und lassen Sie sich schriftlich geben, welche Art Gastronomie an dem Standort zugelassen ist.
Das ist eben nicht egal.

Mehr habe ich dazu auch nicht zu sagen.


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