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-- Onlinekanäle nutzen und Geld verdienen - Gewerbeanmeldung notwendig? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=13598)


Geschrieben von Sylke Jupe am 01.09.2015 um 09:24:

  Onlinekanäle nutzen und Geld verdienen - Gewerbeanmeldung notwendig?

Hallo,

an mich ist eine Frage herangetragen worden, die ich interessant finde und hier gern zur Diskussion stellen möchte:
Ein Team aus privaten Personen nutzt Onlinekanäle für Spiele-Livestreams und bekommt dafür teilweise Geld von den Usern. Mit zunehmender Bekanntheit steigt die Zahl der Abonnenten, womit auch die Summe der Geldeinnahmen steigt. Von dem Geld wird neue Technik zum Verbessern der Übertragung während des Streams angeschafft, es sollen aber auch Projekte finanziert werden (vage Ideen sind vorhanden). Um die Bekanntheit auf den Onlinekanälen zu erhöhen, werden Werbemaßnahmen durchgeführt, z. B. das Verteilen von Flyern auf der Spielemesse „Gamescom“ in Köln oder die Nutzung von Social Media – Plattformen.
Nun ist die Frage, ob in diesem Fall ein Gewerbe angezeigt werden sollte und ab wann für solche Tätigkeiten eine Gewerbeanzeigepflicht besteht.

Auf die Antworten bin ich gespannt. Vielen Dank im Vorfeld.



Geschrieben von gewerbe-beelitz am 01.09.2015 um 09:39:

 

Hallo erstmal... Zunge raus

ich würde hier zunächst gucken ob die Gewerbetatbestände vorhanden sind.... Knackpunkt wird die Gewinnerzielungsabsicht sein.
Wie ich das so verstehe expandiert der Stream zunehmend und es ist noch kein Ende in Sicht..... also aus meiner Sicht ne einfache Kiste Sand.... Party2



Geschrieben von claysch am 01.09.2015 um 10:16:

 

Moin ,

was ist denn eine einfache Kiste Sand ?

Hier ist aus meiner Sicht eine Gewinnerzielungsabsicht zu unterstellen - die Gewinnverwendung ist nicht ausschlaggebend.....

Für mich ist nach der vorhandenen Beschreibung eine gewerbliche Tätigkeit gegeben und entsprechend anzumelden.

Gruß
claysch



Geschrieben von Kewi am 01.09.2015 um 13:06:

 

Also spontan würde ich auch mal von Gewerbe ausgehen.



Geschrieben von Maliklaus am 01.09.2015 um 13:45:

Lampe Online - Kanäle - Streamen

Hallo,

wie inzwischen auch öfter in den Medien zu lesen ist, gibt es inzwischen die ersten twitch und YouTube Millionäre. Spielestreams bei Twitch erreichen nicht selten über 100 000 Zuschauer.

Inwiefern natürlich jeder Twitcher oder Youtuber sofort gewerblich tätig ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Hier sollte man sich gegebenenfalls die Zahl der Follower anschauen. Auf jeden Fall ist es ein Markt der im Moment extrem expandiert und Werbeeinnahmen generiert.

Wenn nicht einfach nur Spiele gestreamt, sondern Videos selbst erstellt werden, kommt noch der künstlerische Aspekt dazu und eine eventuelle Einstufung in die freien Berufe.



Geschrieben von HBinder am 01.09.2015 um 13:50:

  RE: Onlinekanäle nutzen und Geld verdienen - Gewerbeanmeldung notwendig?

Ich würde dies auch als gewerbliche Tätigkeit einstufen.



Geschrieben von Marcel Fromm am 08.10.2018 um 08:35:

 

Guten Morgen.

Eine gewisse Gewinnerzielungsabsicht unterstellt, möchte ich gern mal die Frage in die Runde werfen, mit welcher Tätigkeit (also gemeint ist die genaue Umschreibung der Tätigkeit) ihr hier eine Gewerbe-Anmeldung vornehmen würdet.

Vielen Dank im Vorfeld.



Geschrieben von BernshausenL am 08.10.2018 um 09:54:

 

Oft geht es um nicht gerade kleine Summen und Gewinnerzielungsabsicht liegt da in den allermeisten Fällen vor. Häufig werden die Einnahmen über Produktplatzierungen und Affiliate-Links generiert, das ist ja ein (mittlerweile nicht mehr ganz) neuer Markt Also ich habe hier schon entsprechende Anmeldungen vorgenommen. Tätigkeit z.B. "Influencer", "Liveübertragung von Computerspielen" oder "Produktplatzierungen".


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