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Geschrieben von Klosi am 08.05.2015 um 09:05:

  Wohnanschrift GF GmbH

Hallo,

ich habe ein Problem und keine Lösung gefunden.

Bei mir möchte der Geschäftsführer einer GmbH diese anmelden ohen seine Wohnanschrift anzugeben. Er ist zwar Deutscher, wohnt aber nicht in Deutschland. Er möchte auch nicht sagen, wo er wohnt. Kann mir jemand sagen ob es zwingend notwendig ist, die Wohnanschrift des GF mit in die Gewerbeanzeige einzutragen. Ich habe dazu nichts gefunden.

Danke und schönes WE
Klosi



Geschrieben von Thomas Mischner am 08.05.2015 um 10:05:

 

Hallo,

§ 1 GewAnzV schreibt die Verwendung der Vordrucke GewA1 bis GewA3 vor. Die Vordrucke sind vollständig und gut lesbar maschinell oder in Druckbuchstaben auszufüllen.
Zu den vollständigen Angaben gehört dem Formblatt GewA1 zufolge bei einer GmbH auch die Wohnanschrift des Geschäftsführers, denn dort heißt es: „Bei juristischen Personen ist bei Feld Nr. 3 bis 9 und Feld Nr. 30 und 31 der gesetzliche Vertreter anzugeben (bei inländischer AG wird auf diese Angaben verzichtet).“

Nach § 146 Abs. 2 Nr. 2 a) GewO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig … eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet. Wenn der Gewerbetreibende ausdrücklich zur vollständigen Erstattung der Anzeige aufgefordert wurde, dürfte Vorsatz vorliegen. Die Abgabe einer ordnungsgemäßen Anzeige kann zudem mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.


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