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Geschrieben von räubertochter am 02.04.2015 um 08:00:

  Casino-Betreiber beging millionenschweren Steuerbetrug

Ein Spielcasino-Betreiber ist vom Offenburger Schöffengericht wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 930.000 Euro zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 48-Jährige führte außerdem rund 180.000 Euro Vergnügungssteuer nicht an die Stadt Kehl ab. Den Steuerbetrug beging er durch die Manipulation der Spielautomaten.

Aufgeflogen war die millionenschwere Hinterziehung durch Cent-Beträge. Der im Tatzeitraum alleinige Geschäftsführer mehrerer GmbHs nahm in den Jahren 2010 bis Anfang 2013 beim monatlichen Auslesen der insgesamt 39 Geldspielautomaten stets einen Adapter zu Hilfe. So wurden die Umsätze beim Auslesen um 20 bis 30 Prozent verringert. Insgesamt 659 Mal rechnete der 48-Jährige, der in der Türkei ein Jahr lang Economy studiert hatte, seine Einnahmen klein.

Bei einer Betriebsprüfung im Januar 2014 fiel dem Finanzamt Offenburg beim Sichten der Auslesestreifen auf, dass der Auswurf der Spielautomaten 10-Cent-Beträge auswies, obwohl die Automaten lediglich 20-Cent-Stücke und 2-Euro-Münzen auswerfen konnten. Wie ein Steueroberinspektor vom Freiburger Finanzamt vor Gericht erklärte, haben Spielautomaten zwei Geldkreisläufe. Einen Einzahlbereich und einen Auszahlvorrat. 10-Cent-Beträge, wie in den Abrechnungen des Angeklagten ausgewiesen, konnten die auf drei Spielcasinos und ein Bistro verteilten Automaten gar nicht ausspucken.

Die Betriebsprüfung wurde ausgesetzt, und die Steuerfahndung alarmiert. Nach Haus- und Geschäftsdurchsuchungen und einer kurzen Untersuchungshaft gestand der Kehler die Manipulation und lieferte den Steuerfahndern auch den hierfür verwendeten Adapter.

Bei den Durchsuchungen im Mai 2014 wurde Bargeld in Höhe von 600.000 Euro sichergestellt. In einem Schließfach lagerten 230.000 Euro. Das gepfändete Geld ließ die Steuerschuld bereits vor dem Prozess deutlich schrumpfen und wirkte sich strafmildernd aus. Hinsichtlich der hinterzogenen Vergnügungssteuer hat der 48-Jährige mit der Stadt Kehl eine Ratenzahlung von monatlich 10.000 Euro vereinbart. Ende Januar 2015 hat der Gemeinderat die Vereinbarung mit einer Grundschuld auf Immobilien des Angeklagten beschlossen.

Von Geld und Immobilien war in dem Prozess oft die Rede. Die Steuerfahndung ging von Einnahmen pro Spielautomat von monatlich 4900 Euro aus. Laut Einlassung des Angeklagten fühlte er sich von seinem Vermieter ständig unter Druck gesetzt. »Wenn ich ihn sah, wollte er immer mehr Geld.«

Von Erpressung, einer Morddrohung, sprach der Angeklagte. Um die Miete in die Höhe zu treiben, sei er auch mit Konkurrenten bedroht worden. Einen Konkurrenzschutz will sich der Spielhallen-Betreiber mit einer beträchtlichen Summe Bargeld erkauft haben. Diese ständige Drucksituation und eine einhergehende psychische Erkrankung sowie seine Spielsucht machte er verantwortlich für seine Taten.

http://www.bo.de/lokales/kehl/casino-betreiber-beging-millionenschweren-steuerbetrug



Geschrieben von gmg am 03.04.2015 um 11:22:

  Spielhallen-Betreiber beging millionenschweren Steuerbetrug

Zwei Anmerkungen:

1) Es ging um einen in der Türkei 1 Jahr lang Economy studierenden Spielhallenbetreiber, nicht um einen Casino-Betreiber. Mag ja sein, dass der Verurteilte Ökonomie studiert hat. Ökonomie zum eigenen Vorteil bedeutet allerdings bei Missachtung von Gesetzen Strafe. In jedem Land.
2) Mir fehlt die Bestrafung wegen der mutmaßlichen Verfälschung der technischen Aufzeichnungen (§ 268 StGB).
659 zusätzliche Straftaten bringen auch noch mal einige Jahre für den Täter. (Ich erinnere mich noch an den Vorgang in Köln).
3) Ansonsten guter Handlungsablauf!

Grüße


PS.
Natürlich unverständlich, warum sich 180.000€ rückständige Vergnügungssteuer bei der Stadt angehäuft haben. In den Automaten ist doch immer genügend Geld drin....



Geschrieben von dieter116 am 04.04.2015 um 07:30:

 

Die rückständige V-Steuer ergibt sich wahrscheinlich aus der Steuerverkürzung, eben dem zu niedrig angegebenen Einnahmen.

Der 10 Cent Fehler:

Gute Leistung des Beamten, wäre wohl nicht jedem aufgefallen.

Nachlässigkeit der Entwickler des Adapters und des Betreibers.



Geschrieben von tfis am 04.04.2015 um 19:10:

 

Kapier ich nicht.

Wenn noch -,10 auf dem Gedlspeicher stehen und ich mit -,10 Aufmünze kommen -,20 'raus.

Oder wo liegt der Denkfehler ?



Geschrieben von sunrise am 04.04.2015 um 19:41:

 

Hallo tfis,

Der Auswurf kann trotzdem immer nur in geraden 20Cent Schritten dokumentiert sein.
Es kann an einem Novo-Gerät niemals ein Auswurf von zB. 2422,30 im Ausdruck stehen.

Hätte der studierte Spielhallenbetreiber nur adp-Geräte gehabt, wäre er nicht aufgeflogen.
(10 Cent Auswurf)


es grüßt sunrise



Geschrieben von gmq am 05.04.2015 um 17:49:

 

Türke + Novomatic + Adapter = was denn sonst Applaus
Sharia Polizei sollte aktiv werden - Handamputation statt Bewährung
anbeten Allah Akbar



Geschrieben von gmg am 05.04.2015 um 18:55:

 

Der Adapter funktioniert bei allen GSG.
Sozusagen --> Herstellerübergreifend.

Und er funktioniert sogar, wenn ihn ein Deutscher benutzt.

Unfreundliche Grüße an gmq schimpf



Geschrieben von immo2012 am 06.04.2015 um 20:31:

 

fakt ist hätten die werte auf 20c geendet hätte keiner was entdeckt

wer soll den noch bei den automaten durchblicken was ok ist oder nicht



Geschrieben von sunrise am 07.04.2015 um 21:07:

 

Zitat:
Original von immo2012


wer soll den noch bei den automaten durchblicken was ok ist oder nicht



wie meinst du das?



Geschrieben von lodermulch am 08.04.2015 um 00:46:

 

hört sich branchentypisch nach frustrierter krimineller energie an smile smile



Geschrieben von progger am 08.04.2015 um 14:44:

 

wird wohl kein einzelfall bleiben...nun ja der kann zumachen...


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