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Geschrieben von Puz_zle am 01.12.2006 um 06:42:

  Thüringer Ladenöffnungsgesetz

Moin Moin aus Thüringen,

das Thüringer Ladenöffnungsgesetz ist vorgestern im Thür. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 16/2006 erschienen:



Mo-Fr kann nun rund um die Uhr geöffnet werden, am Samstag ist ab 20:00 Uhr zu schließen. Allerdings kann aus besonderen Anlass im Einzelfall auch Samstag die Ladenöffnung durch das zuständige Landratsamt oder kreisefreie Stadt verlängert werden.

Sonn- und Feierertage bleiben tabu, bis auf die bisher schon möglichen 4 Ausnahmeregelungen (per Rechtsverordnung) pro Jahr. Für den 2. bis 4. Advent sind keine Ladenöffnungsgenehmigungen möglich.

Für den diesjährigen 1. Advent hat der Thür. Gesetzgeber gleich eine Ausnahmeregelung mit ins Gesetz gebracht: Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 3. Dezember 2006 aus Anlass von Weihnachtsmärkten in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein (§ 15 Abs. 2).



Geschrieben von Puz_zle am 06.02.2022 um 16:57:

  RE: Thüringer Ladenöffnungsgesetz

Moin

mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes soll die Verfahrensweise für die Verordnung verkaufsoffener Sonntage vereinfacht werden:

Zitat:
1. § 10 Abs. 1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes wird wie folgt gefasst:
„(1) An jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen dürfen Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für die Dauer von bis zu sechs zusammenhängenden Stunden in der Zeit von 11 bis 20 Uhr geöffnet sein. Ein besonderer Anlass liegt grundsätzlich vor, wenn dieser bereits in den zusammenhängenden drei Vorjahren zur Öffnung im Sinne des Satzes 1 führte und unverändert besteht.“

2. An § 15 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Für Verfahren zur Bewilligung verkaufsoffener Sonntage bleiben abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 2 die Jahre 2020 und 2021 unberücksichtigt.“

Quelle: Änderungsantrag vom 2. Februar 2022 >
Parlamentarischer Vorgang >


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