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Geschrieben von räubertochter am 25.03.2015 um 07:19:

  OVG Schleswig: Vergnügungssteuerhöhe ist rechtmäßig

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Höhe der Spielautomatensteuer in Kiel und Flensburg für rechtmäßig erklärt. Die Steuer in Kiel wurde um 50 Prozent angehoben, die in Flensburg um mehr als 66 Prozent. Antragsteller in zwei Normenkontrollverfahren waren Spielhallenbetreiber.

Der Senat befasste sich am 19. März neben der bekannten Argumentation der Erdrosselung mit der mangelnden kalkulatorischen Abwälzbarkeit der Vergnügungssteuer. (games & business berichtete.) Er sah trotz deutlicher Steigerung der Vergnügungssteuersätze auf das Halten von Geldspielgeräten von 12 Prozent auf 18 Prozent in Kiel sowie von 12 Prozent auf 20 Prozent in Flensburg die gesetzlichen Befugnisse der jeweiligen Stadt nicht überschritten.

Die Steuer sei – nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts – eine Aufwandssteuer, die an den Spieler als eigentlichen Steuerpflichtigen weitergegeben werden könne. Das sogenannte Erdrosselungsverbot schütze nicht vor betriebswirtschaftlich falschem Verhalten und verschaffe keinen Anspruch darauf, dass wirtschaftliche Tätigkeiten, für die kein ausreichender Markt vorhanden sei, steuerlich entlastet würden (Az. 2 KN 1/15 (Flensburg) und 2 KN 2/15 (Kiel).

http://www.gamesundbusiness.de/news/details/ovg-schleswig-vergnuegungssteuerhoehe-ist-rechtmaessig-6785/


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