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--- 0,5 Liter Bier für 0,5 EURO?? Ist das zulässig? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=13191)


Geschrieben von Alexander1977 am 19.03.2015 um 09:03:

  0,5 Liter Bier für 0,5 EURO?? Ist das zulässig?

Hallo zusammen,
bei uns feiert der Media-Markt Jubiläum. Anlässlich dieses Jubiläums soll u.a. Bier für 0,5 EURO (0,5 Liter) angeboten werden. Das Jugendgetränk wird vorgehalten und erfüllt die gesetzlichen Ansprüche (0,5 Liter Spezi 0,40 EURO).
Nun meine Frage:
Kann ich irgendetwas gegen diese Art der Preisgestaltung unternehmen? Ich meine 0,5 EURO für 0,5 Liter Bier ist ja schon ne Ansage!!
Darf ich überhaupt in diese Art der Preisgestaltung eingreifen? Weißnicht
Ich bitte um Antworten.
Danke.



Geschrieben von Rene S. am 20.03.2015 um 08:05:

 

Ausschank oder Verkauf. Eingreifen kannst du wohl nicht. Kannst nur die Regelungen der Preisangabenverordnung und des GAststättenrechtes durchsetzen.



Geschrieben von Civil Servant am 20.03.2015 um 09:03:

 

Ich denke, Ihr habt in Bayern noch GastG-Bund. Da kann man wohl nix machen. Zumal der Preis immer noch über dem Niveau eines Kasten Oettinger liegt. Ob die Veranstaltung geeignet ist die stadtbekannten Alkis anzuziehen, ist fraglich.

In Hessen wäre das anders zu betrachten. Unser Hess. GastG enthält explizit Bestimungen gg. Alkoholmissbrauch.



Geschrieben von F.Lichtenstern am 23.03.2015 um 11:08:

 

Bei uns in Bayern ist da nix zu machen. Die 0,50 € liegen weit unter der ungefähren Grenze (etwa 1,50 €, Kommentar Hickel/Wiedmann/Hetzel), die noch für Selbstkostenpreis sprechen würde. Spezi - sprich alkoholfreies Getränk - ist günstiger.

Ne Ansage ist es mit Sicherheit, aber solange es immer noch über dem Oettinger liegt...



Geschrieben von gmq am 17.05.2015 um 15:01:

 

Aus welchem Grund willst du denn verhindern, daß MM Bier zum EK verkauft ???



Geschrieben von tizer am 29.06.2015 um 22:41:

 

Die Gaststätten Können die preise doch festlegen ?!



Geschrieben von Civil Servant am 30.06.2015 um 09:08:

 

Zitat:
Original von tizer
Die Gaststätten Können die preise doch festlegen ?!


Natürlich können das die Gastwirte. Wenn die Gestaltung der Preise allerdings dazu verführt sich über Gebühr abzufüllen, sind evtl. Grenzen überschritten, weil nämlich die Gaststättengesetze bestimmte Dinge, die dem Alkoholmissbrauch Vorschub leisten, verbieten.


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