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Geschrieben von miko_2014 am 26.02.2015 um 11:23:

  Übernahme eines Einzelunternehmens durch ausländischen Betrieb

Hallo und guten Tag,

Folgernder Fall liegt mir gerade vor, da bin ich auf eine zweite und dritte Meinung gespannt:

Eine Dame betreibt zur Zeit ein Einzelunternehmen mit der Tätigkeit „Patientenvermittlung aus arabischen Ländern (Dienstleistungen)“. Das Büro befindet sich im Wohnhaus der Dame, verfügt aber über einen separaten Eingang – ist somit von der Wohnung getrennt.

Nun möchte ein Gewerbetreibender aus Saudi Arabien dieses Einzelunternehmen übernehmen und die Dame einstellen. Er selber Betreibt weiter sein Büro in Saudi Arabien, seine Angestellte soll das Büro hier bedienen. Entscheidungsträger soll der Herr aus Saudi Arabien sein.

- Die Frage stellt sich nun, ob ER ein Gewerbe hier anmelden muss (unselbstständige Zweigniederlassung), als Büro seines Betriebes in Saudi Arabien.

- Oder ob es ein Homeoffice seines Betriebes ist, wo keine Gewerbeanmeldung stattfindet.

Was meinen Sie?



Geschrieben von Runge am 26.02.2015 um 12:20:

 

Hallo aus Bad Fallingbostel,

da der Herr aus Saudi-Arabien keinen weiteren Betriebssitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung hat, würde ich zur Anmeldung eines Hauptsitzes tendieren.

Regina Runge



Geschrieben von claysch am 26.02.2015 um 13:17:

 

Mahlzeit !

mal eben eine Zwischenfrage : Darf der Herr aus Saudi Arabien hier einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, ohne das er hier einen Wohnsitz und/oder einen Aufenthaltstitel hat ?

Gruß
aus dem LK ROW



Geschrieben von Civil Servant am 26.02.2015 um 15:22:

 

Ich denke ja. Das Gewerberecht kennt keine Anwesenheitspflicht. Der Gewerbetreibende zeichnet sich ja dadurch aus, dass er die wesentlichen Entscheidungen trifft und das Unternehmerrisiko trägt und das kann auch, wer sich im Ausland aufhält.


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