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Geschrieben von w.chudaske am 19.02.2015 um 12:07:
Gewerblicher Verleih von normalen Kauf-DVD
Wir haben einen anonymen Hinweis eines Kunden einer hier ansässigen Videothek bekommen. Der behauptete, dass in der Videothek ganz normale Kauf DVD's zum Verleih an Jedermann angeboten und diese gegen den entsprechenden Betrag tageweise verliehen werden.
Diese DVD's sind eindeutig als ganz normale Kauf-DVD's zu erkennen und unterscheiden sich im Aufdruck dementsprechend von den "normalen" DVD's, die sonst im professionellen Verleih sind.
Nachforschungen bei verschiedensten Film-Verleihen ergab keine Info zur Handhabung in solchen Fällen.
Selbst eine Anfrage bei der Polinalkrimozei wurde mehr oder weniger nicht ernst genommen (!) - sollen wir nun auch wegsehen und dem nach unserer Ansicht illegalem Treiben weiterhin freien Lauf lassen???
Geschrieben von René Land am 19.02.2015 um 13:56:
RE: Gewerblicher Verleih von normalen Kauf-DVD
Hallo nach Mecklenburg-Vorpommern,
nach meiner Auffassung liegt hier ein Verstoß gegen das UrhG vor.
"Kauf-DVD's" sind nur für die private Vorführung vorgesehen und nicht für den Verleih oder die öffentliche Aufführung.
Nähere Infos hierzu gibt es unter diesem Link, der die Problematik der "öffentlichen Aufführung" unter dem Aspekt des Einsatzes von DVD als Lehrmittel beleuchtet
Weitergehende Infos zum Bereich von Videotheken sind unter diesem Link zu finden
Achtung: Es wird hier das österreichische Urheberrecht zu Grunde gelegt.
Da das Urheberrecht dem Zivilrecht angehört, besteht keine direkte Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörde. Fortgesetzte Verstöße gegen das Urheberrecht könnten jedoch Grundlage einer Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit für solche Gewerbezweige sein, bei denen es schwerpunktmäßig auf eben die Einhaltung des Urheberrechts ankommt
(z.B. Videotheken, Kinos, Streaming-Dienste, Copy-Shops...)
Freundliche Grüße
R. Land
Geschrieben von w.chudaske am 26.02.2015 um 08:34:
RE: Gewerblicher Verleih von normalen Kauf-DVD
Danke für die Antwort. Ich denke auch, dass der letzte Absatz hier zutreffend ist.
Eine Gewerbeuntersagung wird allerdings auch sehr schwierig sein.
Seltsam an dem Fall ist allerdings, dass die Kriminalpolizei, die hier bei der 1.Auffälligkeit schon mal eingebunden war, nach meiner Auffassung eigentlich kein so großes Interesse an dem Fall hatte. Mir kam es eher so vor, diese Problematik ist bei den Kriminalisten nicht besonders beliebt.
Naja, die besten Geschichten erlebt man offline.
Gruß aus Anklam :-)
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