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Geschrieben von sunny37 am 03.02.2015 um 13:34:

  Darf in Raucherkneipe essen angeboten werden?

hallo, ich habe eine raucherkneipe unter 75qm.
zur zeit biete ich nur chips an. werde aber desöfteren nach pizza, belegte brötchen oder von dany snack produkten gefragt. darf ich sowas anbieten? interesse hätte ich an dany´s produkten da es viele kleinigkeiten gibt die echt lecker sind. bin aus rheinland-pfalz.
im internet kann ich irgendwie nichts finden und hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann,lg



Geschrieben von Delius am 05.02.2015 um 08:34:

  RE: Darf in Raucherkneipe essen angeboten werden?

Hallo aus Helmstedt,

bei Ihnen bietet es sich an, dass Sie einmal bei Ihrer Gaststättenbehörde vorsprechen.

Dort wird Ihnen sicherlich professionell geholfen.

Mit Grüßen aus Helmstedt



Geschrieben von Sigi2910 am 12.02.2015 um 14:27:

  RE: Darf in Raucherkneipe essen angeboten werden?

Für Ba-Wü gilt:
Zulässig ist das Verabreichen von kalten Speisen einfacher Art, wie beispielsweise belegtes Brot oder Brötchen, Sandwiches, Butterbrezeln, kalte Frikadellen mit Salzgurken, kalte Kasseler, Sülzen mit Senf, Dauerwurst und andere kalte Räucherwaren, (Wurst- oder Käse-)Salate, Käse, kalte gekochte Eier, einfaches kaltes Gemüse, kalte Backwaren, Konserven, Konfitüren, Salzgebäck, Kekse und ähnlichem.
Nicht zulässig ist der Verzehr von (mitgebrachten) kalten Speisen, die vom Gast an Ort und Stelle selbst erwärmt werden (z. B. in einer Mikrowelle oder in einem Minibackofen).
Nicht zulässig ist außerdem der Verzehr von warmen Speisen, die von einem Service von außerhalb (z. B. Pizzaservice) zum Verzehr an Ort und Stelle geliefert werden.



Geschrieben von Roland Kissau am 12.02.2015 um 15:21:

  RE: Darf in Raucherkneipe essen angeboten werden?

Moin und Alaaf aus Hückeswagen!

Auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums steht was zum Nichtrauscherschutz in Gesatstätten und auch zu den zulässigen Speisen:

8. Wo darf in Gaststätten noch geraucht werden?
In Gaststätten mit mehreren Gasträumen ist das Rauchen nur in gekennzeichneten abgetrennten Nebenräumen erlaubt.
In Einraum-Gaststätten kann das Rauchen dann erlaubt werden, wenn der Gastraum über eine Grundfläche von weniger als 75 m² verfügt und keine oder nur einfach zubereitete Speisen als untergeordnete Nebenleistung verabreicht werden. Zu den einfach zubereitete Speisen zählen zum Beispiel Bretzeln, Salzgebäck, belegte Brote oder Brötchen, gekochte Eier, Würstchen oder Frikadellen. Die angebotenen Speisen dürfen zudem nicht prägend für den Betrieb der Gaststätte sein (keine Speisekarte oder Stammessen). Eine Ausweisung von Bistros, Cafés, Eiscafés, Sushi-Bars, Imbissstuben oder Kebabstuben als Rauchergaststätte ist damit in aller Regel nicht zulässig. Über die Raucherlaubnis muss durch deutlich wahrnehmbare Hinweise insbesondere im Eingangsbereich der Gaststätte informiert werden.

Belegte Brötchen sind ok, Pizza usw. eher nicht. Klarheit schafft hier aber sicherlich, wie schon von Delius vorgeschlagen, eine Gespräch mit der Ordnungsbehörde vor Ort.

Schöne Karnevalstage wünscht
Roland Kissau



Geschrieben von HBinder am 13.02.2015 um 07:50:

  RE: Darf in Raucherkneipe essen angeboten werden?

Hallo,

ich empfehle zusätzlich den Kontakt zur zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde. Wenn es nämlich keine extra abgetrennte Küche gibt, sondern evtl. nur eine Anrichte im offenen Thekenbereich, kann es durchaus sein, dass aus lebensmittelhygienerechtlichen Gründen keine Speisenabgabe möglich ist.

Gruß
HBinder



Geschrieben von gmq am 17.05.2015 um 14:56:

 

Ich empfehle Dir : einfach machen, und keinesfalls den WKD befragen, da weckst du nur "schlafende Hunde"
1000 Jahre wurde in Kneipen geraucht, gefressen und gesoffen, und nun stellt eine Wurstsemmel ein Problem dar ? OMG
Wand



Geschrieben von tizer am 29.06.2015 um 22:42:

 

Mache es doch einfach :d In eine Kneipe gehören warme Speisen



Geschrieben von Delius am 30.06.2015 um 08:18:

 

Hallo aus Helmstedt,

@tizer

ein später und überaus falscher Rat!

Mit Grüßen aus Helmstedt


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