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Geschrieben von Ceto am 11.01.2015 um 16:46:

  Kiosk mit einer Gastätte

Moin

Hallo,

ich besitze ein Kiosk in Hamburg mit einer Gesamtfläche von 130 qm², die Nutzungsfläche beträgt 80 qm² in zwei räumen aufgeteilt je 40 qm, mit einem Damen WC und Herren WC.
In einem Raum befindet sich der Kiosk und in dem anderen Sitzmöglichkeiten.

Kann ich ein Kiosk und eine Gasstätte auf ein Gewerbe laufen lassen???

Hat jemand Erfahrung damit, muss ich die gesamte Nutzungsfläche mit angeben, 80 qm² oder nur den Raum wo ich ausschenken möchte?

Ich danke im vorraus.



Geschrieben von J. Simon am 14.01.2015 um 08:03:

 

Ein Kiosk mit 130m²? Das klingt mir eher bald nach Einzelhandel als nach Kiosk.

Der Betrieb eines Kiosks steht auf einer anderen Rechtsgrundlage als eine Gaststätte. Selbstverständlich kann ich zwei Gewerbearten auf einer Gewerbanzeige anmelden.

Wie die Sache baurechtlich zu bewerten ist, ist eine andere Frage.

VG J. Simon


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