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--- 2015-01 ADP Neues Roulette --> Mit echter Kugel.... (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=12961)


Geschrieben von gmg am 04.01.2015 um 14:30:

  2015-01 ADP Neues Roulette --> Mit echter Kugel....

Kaum hat das Jahr 2015 begonnen, gibt es bereits eine interessante Neuheit aus dem Hause adp Gauselmann:

Ein echtes Roulette!

Neue Roulette-Anlage von ADP (ADP 1177 – PTB BA Nr. 2866)

Die Spielgastinfo wirbt mit:

Merkur Roulette
• echter Kessel
• echter Kugellauf
• echtes Spielerlebnis
Das große Spiel mit kleinen Einsätzen..


Mit eingebautem Tronc
Am Ende eines Gewinnspiels wird beim Punktetransfer vom Punkte-Gewinn-Speicher auf Punktespeicher eine reduzierte Anzahl von Punkten übertragen.
Die Differenz wird als "Tronc" bezeichnet…..
Als Tronc werden nach Bericht eines Spielers etwa 2% des Gewinnes abgezogen. Roulette hat eine Auszahlquote von 97,3%. Somit dient der Tronc als Reduzierung der Quote bei unveränderten Spielregeln…..


Die vollständige Spielbeschreibung gibt es

hier

Aufnahmen gefunden bei goldserie.de..


Grüße



Geschrieben von immo2012 am 04.01.2015 um 20:45:

 

kann mir nicht vorstellen das jemand freiwillig sowas in der Spilo aufstellt



Geschrieben von lodermulch am 05.01.2015 um 00:34:

 

Das ist allerdings ein Rätsel. Warum sollte jemand ein Einzelgerät aufstellen wollen,
welches 4 von 12 Spielstellen und somit ein Drittel der Konzession durch eine Auszahlquote von >90% quasi in ein Minusgeschäft verwandelt, wenn ab 2017 nur noch Einzelkonzessionen erlaubt, und dadurch nicht genug "normale" Geräte zum quersubventionieren vorhanden sind?

Hmm...


(Mal davon ab, dass so ein Monster garantiert nicht unter 30T€ kosten dürfte...)



Geschrieben von gmg am 05.01.2015 um 08:15:

 

Gibt es ja - zumindest momentan - wohl nur in 25 Herstellerspielhallen.
War immer sein grösster Traum, für solch ein Gerät die PTB Zulassung zu erhalten.

Grüße



Geschrieben von progger am 05.01.2015 um 16:45:

 

die bauen sich ein Müll zusammen..und bekommen es noch zugelassen



Geschrieben von sunrise am 05.01.2015 um 21:08:

 

Prestigeobjekt am Lebensende für die eigenen Industriespielhallen. Gähn.



Geschrieben von immo2012 am 05.01.2015 um 21:14:

 

sind das denn multigamer oder nur roulette was eh keiner zockt?



Geschrieben von sunrise am 05.01.2015 um 21:18:

 

nur Roulette was eh keiner zockt.



Geschrieben von BrainTopping am 05.01.2015 um 23:04:

 

Wenn sich in sonem Ding ein "Systemfehler" befindet (z.B. die Möglichkeit der Einsatzerhöhung nachdem die Kugel gefallen ist) könnte man damit auch schön eine Industriespielhalle offiziell runterwirtschaften. Dabei könnte man hohe Summen aus den Kisten holen - dieses mal aber auf Kosten des Staates und nicht auf Kosten der Spieler.

So - und wenn man jetzt noch über sowas wie "Rechtsauslegefähige" Anwälte und eine gewillte Bundesregierung verfügt, kann man aus der schlechten wirtschaftlichen Situation vielleicht sogar noch einen Härtefall basteln, damit die Industriespielhallen auch noch über 2017 hinaus betrieben werden können.

Auf denn, du bunter Haufen,
Entern wir ein Staatsschiff!

Und lustig ist das Piratenleben!!!!!!



Geschrieben von immo2012 am 06.01.2015 um 13:48:

 

Mal ne ganz dumme Frage hat mal jemand jemanden an diesem "Roulette" spielen sehen?
Da das Teil ja mechanisch ist bieten sich aber sicherlich nette Möglichkeiten der "Systemfehler" an

Ansonsten ist das natürlich absoluter Müll

Wer Roulette spielen will geht natürlich ins Casino bei besserer Auszahlung und keiner lächerlichen Begrenzung von 0,20 alle 5s oder wie auch immer


ist das Dinn denn TR5 tauglich oder wie geht das mit Roulette und 0,20 Maximaleinsatz?



Geschrieben von gmg am 06.01.2015 um 14:35:

 

JA, da spielen Menschen dran.
Ist doch ein neues Gerät.
Zugelassen nach TR 4.1.

Mindesteinsatz 100 P pro Spielplatz.
Punktgewinn abzüglich (ca. 2%) Tronc.

Grüße



Geschrieben von Rooobert am 06.01.2015 um 15:35:

 

Das Teil hatten wir vor ca 15 Jahren mal aufgestellt, was soll daran so neu sein, ausser dass es damals 6 Spielplätze waren, meine ich.
Brachte ungefär soviel wie 2 Geldspieler und kostete das 5 fache Heul



Geschrieben von BrainTopping am 06.01.2015 um 16:06:

 

Zitat:
Original von immo2012
Da das Teil ja mechanisch ist bieten sich aber sicherlich nette Möglichkeiten der "Systemfehler"


Besonders für die Aufsteller. Schöne Sache - gerade zur rechten Zeit.

Oder liege ich falsch, dass die Härtefallregelung auch in Fällen greifen kann, in denen ein Unternehmen in eine wirtschaftlich schwierige Situation geraten ist?

Irgendwie liegt es doch auf der Hand, wozu man sich dieses Gerät ausgedacht hat.

Ich werde direkt mal schauen, wo ich sone Kiste finde. Und ich sage jetzt schon mal, dass weiteres Ungemach drohen könnte.

Denn wie soll schon abgesichert worden sein, dass max. 33 Euro in der Kasse verbleiben?

Ich erachte es als ausgeschlossen, dass extra für dieses Gerät sowas wie eine zusätzliche Zwangs-Punkteumwandlungs-Lösung erdacht wurde, die einen max. durchschnittlichen Kassenstand von 33 Euro absichert. Das würde nach meinem erachten auch das ganze Punkteumwandlungskonzept ad absurdum führen.

Es ist natürlich nur eine Intention - und ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Aber unter Freunden könnte man natürlich auch einfach mal auf Handschlag vereinbaren, dass man es schon hinbekommt, dass max. 33 Euro in den Geräten verbleiben Augenzwinkern



Geschrieben von Rooobert am 06.01.2015 um 16:27:

 

Da dein Brain zu schwach ist kauf dir einen Taschenrechner - dann kannst Du deinen Stundenverlust ausrechnen.
Bitte aber trotzdem zum Psychiater gehen Danke



Geschrieben von BrainTopping am 06.01.2015 um 18:11:

 

Roulette hat eine Auszahlungsquote von 97%!

Das bedeutet aber lange noch nicht, dass in einem staatl. Casino an der Kasse durchschnittlich von 100 eingewechselten Euro 97 Euro wieder zurück gewechselt werden!!

Genau das unterstellst Du aber!!!

Du solltest Dich aber fragen, ob Du mit Deinem Taschenrechner auch Spielverhalten und Risikobereitschaft der Spieler ausrechnen kannst!

Wenn man einen maximal verbleibenden durchschnittlichen Kasseninhalt gewährleisten will, braucht man (bei einem wirklichen Zufall) eine Zwangsausschüttung, und zwar schon bei recht niedrigen Gewinnen. Zumindest solange man die Einatzhöhe pro Spiel variieren kann!



Geschrieben von immo2012 am 06.01.2015 um 18:20:

 

Brain ruf doch mal die Nummer an die an jedem GSG klebt die erklären die alles und können dir auch weiterhelfen



Geschrieben von BrainTopping am 06.01.2015 um 18:49:

 

Läuft alles nicht so doll, oder?
Dabei habe ich noch ein paar weitere Punkte auf meinem Zettel, die es in sich haben.

Augenblicklich bin ich eher getrieben und nicht sonderlich stolz auf das, was ich mache.
Aber wenn ich an Typen wie Dich und Rooobert denke, macht sich in mir sogar ein wenig Schadenfreude breit. Schliesslich entsprechen die Roulette-Teile NACHWEISLICH nicht der TR 4.1

Und ich denke auch, die ptb sollte besser unverzüglich handeln - denn sonst könnte man ja denken, dass die ptb das Gerät absichtlich ausserhalb der Vorgaben der Spielverordnung zugelassen hat.

Es mag vollkommener Zufall sein - aber bei diesem Roulette-Gerät kann ein max. stdl. Kassenverbleib von 33 Euro tatsächlich nur durch die Nutzung eines solchen Systemfehlers abgesichert werden:
Zitat:

(z.B. Wenn sich in sonem Ding ein "Systemfehler" befindet (z.B. die Möglichkeit der Einsatzerhöhung nachdem die Kugel gefallen ist) könnte man damit auch schön eine Industriespielhalle offiziell runterwirtschaften. )



Geschrieben von gmg am 06.01.2015 um 19:04:

 

Ich will mich ja nicht in "Eure Unterhaltung" einmischen, aber was ist denn bitte ein "max. stdl. Kassenverbleib von 33 Euro" ??


Zitat on
----- kann ein max. stdl. Kassenverbleib von 33 Euro tatsächlich nur durch die Nutzung eines solchen Systemfehlers abgesichert werden........

Grüße



Geschrieben von BrainTopping am 06.01.2015 um 19:09:

 

Von einmischen kann wohl nicht die Rede sein.
Und ist ja eh Dein Thread Augenzwinkern

Zitat:

Die Firma ABC erklärt, dass bei der Bauart XYZ in allen in ihr integrierten
Spielsystemen und -varianten und bei jeder Spielstrategie Gewinne in solcher
Höhe ausgezahlt werden, dass im Langzeitdurchschnitt der jeweiligen Spielsysteme
und -varianten kein höherer Betrag als 33 Euro je Stunde als Kasseninhalt
verbleibt. Dieser Erklärung liegt zu Grunde, dass:



Geschrieben von LotharM am 06.01.2015 um 21:29:

 

Hallo BrainTopping

Ich würde Deine Berechnungen bzgl. Roulette interessehalber gerne nachvollziehen. Da ich im Ausland wohne komme ich in absehbarer Zeit nicht dazu das Spiel selbst zu untersuchen und die adp homepage sagt dazu nichts. Was sind Deine Werte für

* Die durchschnittliche Spielzeit bei ständigem Spiel.
* Bei welchem Punktestand beginnt die automatische Rückbuchung und was ist der Maximaleinsatz bei diesem Punktestand.
* Wann und wie erfolgt die Reduktion des Maximaleinsatzes um die Regel Punktestand + angezeigte Gewinnchance kleiner 1000€ einzuhalten.
* Ab welchem Punktestand wird kein Spiel mehr zugelassen?

Ums einfach zu halten will ich mich als Spieltaktik auf "Maximum auf eine Zahl" beschränken, es genügen also die jeweiligen Maximaleinsätze für Plein.

Bringt zwar als Beweis für Deine These "Roulette entspricht NACHWEISLICH nicht der TR 4.1" nichts, da Du einerseits das n, das die adp in ihrer Herstellererklärung angegeben hat nicht kennen wirst und Du Dir andererseits selbst so ein Ding mieten müsstest um festzustellen, ob sich nicht irgendwann einfach die Mindestspielzeit verlängert wenns mit den 33€ kritisch wird. Aber die Einfachheit eines Roulettes ist sicher eine gute Gelegenheit nachzurechnen, ob es nicht doch möglich ist mit einem echten Zufallsgenerator die max. 33€ Stundenverlust zu garantieren.

lg
Lothar


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