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Geschrieben von Sandra am 16.12.2014 um 11:41:

  Gewerbeauskunft Wirtschaftsinformationsdienst

Hallo!

Eine kurze Frage in die Runde:

Ein Wirtschaftsinformationsdienst erbittet eine Gewerbeauskunft und gibt als Grund der Anfrage "Geschäftsverbindung" an. Darf ich in diesem Fall eine Auskunft erteilen?

Gruß aus dem (noch) trüben Hessen....!



Geschrieben von BlankT am 16.12.2014 um 13:48:

  RE: Gewerbeauskunft Wirtschaftsinformationsdienst

Moin ,
bei so einer ganz allgemein gehaltenen Anfrage (gerade von solchen Stellen) schicken wir regelmäßig ein Hinweisschreiben mit der Bitte um Nachweis des rechtlichen Interesses an der Auskunft zurück.



Geschrieben von HBinder am 16.12.2014 um 13:58:

  RE: Gewerbeauskunft Wirtschaftsinformationsdienst

Hallo,

nach § 14 Abs. 5 GewO dürfen der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden allgemein zugänglich gemacht werden.

Insofern würde ich die Messlatte zur Auskunftserteilung in Bezug auf diese Daten nicht von einem rechtlichen Interesse abhängig machen.

Gruß
HBinder


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