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--- Angebotsstruktur Geldspielgeräte - Analyse vom AK gegen Spielsucht (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=1284)


Geschrieben von Puz_zle am 19.11.2006 um 13:09:

  Angebotsstruktur Geldspielgeräte - Analyse vom AK gegen Spielsucht

Moin Moin aus Thüringen,

der Arbeitskreis gegen Spielsucht e. V. Unna hat auf seiner Homepage eine interessante Analyse zur

Angebotsstruktur der Spielhallen und Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht.

Das 35-seitige Werk mit Erkenntnis-Stand 1.1.2006 zeigt die Entwicklungen der Angebotsstruktur in den letzten 6 Jahren auf. Ein "Update" ist zum Stichtag 1.1.2008 geplant und wird die Auswirkungen der neuen SpielVO aufzeigen.

Während Aufstellorte im gastronomischen Bereich und Spielhallen mit sog. "Einzelkonzession" seit Jahren rückläufig sind, geht der Trend stark zur Konzentration des Glückspielangebots in „Entertainment-Centern“ (Spielhallen mit Mehrfach-Konzessionen) hin.


Wenn auch nicht neu, um so mehr jedoch auch bedenklich die Aussage in diesem Papier:

Zitat:
Nach wie vor stellen Geldspielgeräte in Spielhallen das zentrale, von Spielern problematisch/pathologisch bespielte Spielmedium dar. Zwischen 70% und 85% der Spieler, die Hilfe in bundesdeutschen Sucht- und Spielerberatungsstellen suchen, geben Spielhallengeräte als ihr zentrales Spielmedium an.


Spielsuchtexperten fordern deshalb, so z. B. auf der Spielsucht-Fachtagung am 9.11.2006 in Unna, höhere Maßstäbe und Aktivitäten bei der Spielsuchtprävention auch beim sog. kleinen Glücksspiel. Die Forderungen reichen von Einrichtung einer Sperrdatei anlog der der Spielcasinos (bzw. Nutzung derselben) und entsprechenden Zugangskontrollen in Spielhallen, das generelle Aufstellungsverbot von Geldspielgeräten in Gaststätten etc. bis hin, das gewerbliche Glücksspiel per Staatsmonopol zu entprivatisieren ...
Automatenwirtschaft, Aufsteller und Spielhallenbesitzer können noch diesen Prozeß mit beeinflussen: Ich meine damit nicht die "Lobby-Arbeit", wie sie in Vorbereitung der neuen SpielVO stattgefunden hat, sondern die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften aus GewO und SpielVO und die Unterdrückung des eigenen "Erfindungsreichtums", um weitere Spielanreize zu schaffen und nach vermeintlichen Gesetzeslücken zu suchen...
Mit der Kritik des BVerfG im Grundsatzurteil "Sportwetten" an der Ausgestaltung des Staatsmonopols Sportwetten hat die Spielsuchtproblematik in der Öffentlichkeit einen neuen Stellenwert bekommen. Berechtigter Weise! Auch wenn einige Glücksspiel-Liberalisierungs-Befürworter von scheinheiligen Argumenten zur Sicherung des Staatsmonopols sprechen, wird die Frage der Suchtprävention im Sinne der Apothekerweisheit "Die Dosis macht das Gift" in der Zukunft einen hören Stellenwert aus gesundheitspolitischen Erwägungen einnehmen. Auf der o. g. Tagung fand z. B. eine Studie eines englischen Wohlfahrtsverbandes Erwähnung, wonach in Großbritannien nicht Geldspielgeräte und Casinos das höchste Suchtpotential haben, sondern Sportwetten, die man "traditionell" und "für Europa beispielhaft" Kopfkratz an fast jeder Ecke abschließen kann.

Wer sich für das Thema "Spielsucht" näher interessiert, findet in Kürze im Forum-Lexikon ein paar interessante LINK's und / oder kann sich u. a. auf der

18. Jahrestagung des Fachverbandes Glücksspielsucht e.V. vom 7.12. - 8.12.2006 in Berlin

weitere Info's holen



Geschrieben von anders am 20.11.2006 um 04:42:

 

„Schuster bleib bei deinen Leisten!“

Eine Information mit kurzlebigem Inhalt und leider auch ohne eine Bedeutung für oder gegen die Spielsucht! Aufgabengebiet klar verfehlt!

Diese Zusammenfassung hätte von den Automatenverbänden kommen müssen und nicht von einem Verein, der sich entsprechend seiner Aufgabenstellung und Satzung mit der „Spielsucht“ befasst. Hier sind alleine schon aus Kostengründen nur und endlich nachprüfbare „Spielsucht-Statistiken“ gefordert!

Unerklärlich ist auch, dass es bisher in Deutschland im Bereich der „Spielsucht“ noch nie (?) eine klare, detaillierte und übersichtliche Statistik, nach den einzelnen Glücksspielarten geordnet, auf Landes- und Bundesebene gegeben hat. Es wurden über Jahrzehnte immer nur nicht belegbare Schätzzahlen über die Presse weitergegeben.

Was sollte, nein was muss die Spielsucht-Statistik künftig mindestens enthalten?

1. Alle Spielsuchtverursacher: Staatliche Spielbanken, Private Spielbanken, Spielhallen, Gaststätten, Lotto, Toto, Oddset, Klassenlotterien, Bingo, Internetwetten, Fernsehwetten, etc.

2. Eine Einnahmen/Überschussrechnung mit den jährlichen Aufwendungen für die Spielsuchtbehandlung.

3. Die Spielsucht-Statistik muss auf wissenschaftlicher Basis jederzeit auch nachvollziehbar sein.

Was sollte man von Spielsucht-Vereinen oder –Institutionen künftig auch noch erwarten?

1. Jederder im Spielsuchtbereich tätig ist oder öffentliche Gelder anfordert, muss über einen persönlichen, stattlichen Befähigungsnachweis verfügen, der mindestens alle zwei Jahre durch Nachprüfungen erneuert wird.


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