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Geschrieben von Regina am 20.11.2014 um 09:46:

  Gestattung trotz Reisegewerbe

Guten Morgen ,
bei uns steht bald der Weihnachtsmarkt an. Es wird so einige Stände und Wagen geben, die alkoholische Getränke ausschänken.
Muss ich eigentlich einem Reisegewerbekarteninhaber mit der Eintragung "Feilbieten von alkoholhaltigen Getränken auf Veranstaltungen, Alkoholausschank" noch eine Gestattung ausstellen oder ist er durch die Eintragung in der Reisegewerbekarte automatisch befreit?

Gruß aus MV



Geschrieben von J. Simon am 20.11.2014 um 13:35:

 

Hallo,

Meck-Pomm hat noch das Gaststättengesetz des Bundes in Gebrauch. Dieses sieht eine Erlaubnispflicht nach § 12 vor, so dass diese Bestimmung als Spezialgesetz den reisegewerberechtlichen Bestimmungen vorgeht und anzuwenden ist.

Fazit: Bei euch braucht ein Alkoholanbieter eine Gestattung für den Ausschank zum Verzehr an Ort und Stelle.

VG J. Simon



Geschrieben von René Land am 20.11.2014 um 14:46:

 

Zitat:
Original von J. Simon
Hallo,

Meck-Pomm hat noch das Gaststättengesetz des Bundes in Gebrauch. Dieses sieht eine Erlaubnispflicht nach § 12 vor, so dass diese Bestimmung als Spezialgesetz den reisegewerberechtlichen Bestimmungen vorgeht und anzuwenden ist.

Fazit: Bei euch braucht ein Alkoholanbieter eine Gestattung für den Ausschank zum Verzehr an Ort und Stelle.

VG J. Simon


Das ist sicher so in den Bundesländern mit noch geltendem GastG-Bund gängige Praxis. Mit Blick auf Art 10 Abs. 3 und 4 EG-DLR sollte diese Praxis jedoch auf den Prüfstand gestellt werden.

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von J. Simon am 20.11.2014 um 15:04:

 

Wäre für solche Bereiche in denen faktische Überschneidungen hinsichtlich von Genehmigungsverfahren vorliegen sicher wünschenswert.

Die Frage bleibt jedoch, wer sich von den Gesetzgebern dieser Problematik richtig bewusst ist, denn das Gaststättenrecht dürfte ja nicht der einzige Bereich sein, wo diese Konkurrenz-Situationen für Gesetze (hier zwei Bundesgesetze) entstehen können.



Geschrieben von tizer am 29.06.2015 um 22:51:

 

Zur Sicherheit würde ich das Machen lassen


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