Geschrieben von macmarkus am 24.10.2014 um 10:30:
"Gewerbe" als Hobby
Hallo liebe Foren-Gemeinde,
ich habe eine brisante Frage zu dem Theme wie oben genannt.
Nach vielen Bemühungen im Netz Näheres zu erfahren bin ich nun an die Grenzen der Informationen gelangt bzgl. ein Gewerbe als Hobby auszuüben.
Damit gemeint ist für eine Dienstleistung KEINE Gegenleistung in Form von Geld oder anderen Dingen zu erhalten. Dies ist soweit ich erfahren habe ohne weiteres möglich. Hierzu nun meine Fragen:
1) gibt es gesetzliche Vorschriften, die gewisse Dienstleistungen oder handwerklcihe Tätigkeiten verbieten als Hobby auszuführen? Bsp. Hobby-Chirurg darf ich sicherlich nicht werden auch wenn ich hierzu die Gesetzeslage nicht kenne
2) Darf ich mein Hobby auch öffentlich bewerben? Das heißt auch mal eine Zeitungsannonce schalten in dem ich einfach anbiete als Beispiel Maurer Müller mauert Ihre Mauer, rufen Sie mich an! ... oder StylistinMonika stylt Ihre Harre, rufen Sie mich an! ... !?
Freue mich über Antworten zu diesem Thema.
Viele Grüße
Markus