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--- Paul Gauselmann (cashpoin)erhält Konzession f.Wetten (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=12611)


Geschrieben von petergaukler am 08.09.2014 um 09:13:

  Paul Gauselmann (cashpoin)erhält Konzession f.Wetten

Man staune ! Kopfkratz


Bestnote für den Zockerkönig
Spielautomatenhersteller Gauselmann
Tipps auf Fußballspiele oder etwa die Formel 1 sind ein Milliardengeschäft, das bisher von ausländischen Gesellschaften dominiert wird. Bisher. Spielautomatenhersteller Gauselmann will auch im Geschäft mitmischen.

Ausgerechnet er: Paul Gauselmann streitet seit Jahren mit Bund und Ländern über die Glücksspielpolitik - jetzt bekommt sein Konzern eine der begehrten Konzessionen für Sportwetten. Die Freude ist getrübt: Der Start ins Geschäft könnte sich verzögern.



http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/gluecksspiel-bestnote-fuer-den-zockerkoenig-1.2118936


pg.



Geschrieben von Meike am 18.09.2014 um 05:15:

 

Hallo zusammen,

ob eine "Angebot" das BESTE ist, liegt immer im Sinne des Betrachters und den von diesem erstellten Kriterien.


Wenn es jmd. danach gegangen wäre warum es überhaupt diese "Experimentierklausel" gibt, die ja eigentlich nur aus ganz bestimmten engmaschigen Gründen hätte angewandt werden dürfen, dann wäre alleine die Anzahl der potentiellen Bewerber überschaubar gewesen.


Nach m.E. hätte kein Bewerber, der seit Jahr und Tag ohne behördliche Erlaubnis durch Sportwettvermittlung bzw. Sportwettveranstaltung in Deutschland tätig ist und Einnahmen generiert, berücksichtigt werden dürfen.

Nur so wäre der Staat seiner Aufgabe gerecht geworden und wäre massiv gegen die Illegalität vorgegangen.


Zusammenarbeit ist kein Kampf dagegen!


Es wäre ganz einfach gewesen das Problem im Vorfeld der Ausschreibung zu lösen:
Eine einfache Abfrage bei den Fachdienststellen ( FE und Kapitaldelikte) der LKÄ und in den Städten zu Geldwäscheverdachtsanzeigen und in entsprechenden OK-Verfahren.

- Jeder der die RistBV kennt, weiß, dass das illegale Glücksspiel in der Listung der OK-Straftaten ist.-


Danach hätte man eine "Schwarze Liste" erstellt - wie dies auch bei anderen öffentlichen Vergabeverfahren im Rahmen der Korruptionsbekämpfung üblich ist - und hätte dann hinterher auch einen ordentlichen Ablehnungsgrund gehabt ohne viel Leserei.


Es wäre so einfach gewesen, wenn man tatsächlich hätte Kriminalität eindämmen wollen.

VG
Meike


P.S.: Wenn man als Beamter vom "Gegenüber" gelobt wird, sollte man eigentlich stutzig werden.


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