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Geschrieben von Manfred Geers am 30.07.2014 um 08:42:

  Veröffentlichung von Festsetzung

Moin
Zwei Fragen an die geschätzten Mitglieder des Forums.
Muss die Festsetzung eines Volksfestes durch VA veröffentlicht werden?
Ist im Vorfeld die IHK zu beteiligen?
Gruß aus Münster

Manfred Geers



Geschrieben von Sigi2910 am 30.07.2014 um 09:09:

  RE: Veröffentlichung von Festsetzung

Also ich wüsste nicht, warum die Festsetzung (= der VA) veröffentlicht werden sollte. Es gibt ja Bestimmungen, wonach beispielsweise Satzungen öffentlich bekanntzumachen sind, aber solche VA´s doch eher nicht. Und die Beteiligung der IHK kann ich auch in der GewO nicht erkennen. Wir machen beides auch nicht.



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 30.07.2014 um 13:30:

  Veröffentlichung von Festsetzungen

also wir veröffentlichen die Festsetzungen auch nicht, allerdings hören wir vorab die IHK an (dies ist meines Wissens auch so vorgesehen gewesen)



Geschrieben von Sandra am 30.07.2014 um 13:52:

  RE: Veröffentlichung von Festsetzung


Wir hören vor Festsetzung die IHK an, eine Veröffentlichung erfolgt aber nicht.



Geschrieben von SteBa am 30.07.2014 um 13:55:

  RE: Veröffentlichung von Festsetzungen

Hallo,

wir hören bei Marktfestsetzungen immer die IHK und HWK an, welche auch eine Liste der Marktteilnehmer erhalten bzw. verlangen. Nach der Festsetzung bekommen dann u.a. die IHK, HWK und der Landesverband der Schausteller und Marktkaufleute e.V. (amtliches Markt- und Volksfestverzeichnis) eine Mehrfertigung der Festsetzung zur Kenntnis.

Ob das bei Volksfesten allerdings auch so gemacht werden muss, weiß ich nicht, wir hatten hier noch keins.

Grüße

SteBa



Geschrieben von Manfred Geers am 30.07.2014 um 14:19:

  RE: Veröffentlichung von Festsetzungen

Erfolgt die Anhörung der IHK nur bei der Festsetzung von Volksfesten?



Geschrieben von Sandra am 30.07.2014 um 14:25:

  RE: Veröffentlichung von Festsetzungen

Auch bei den Festsetzungen von Märkten (zumindest machen wir das so :rolleyessmile



Geschrieben von Roland Kissau am 31.07.2014 um 08:21:

  RE: Veröffentlichung von Festsetzungen

Moin aus Hückeswagen!

Wir hören (zumindest bei Erstveranstaltungen) die in Ziffer 3.1.2.1 der MarktgewVwV (auch wenn's nur ein Mustererlass ist) vorgesehenen Stellen an, also auch die IHK.

Einen schönen SchlaDo wünscht
Roland Kissau


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