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Geschrieben von dn-spacer am 10.07.2014 um 11:56:

  Escort - Vermittlung Online

Hallo Zusammen,

ich hätte da einmal eine Frage bezüglich meines Vorhabens. Ich möchte gerne Escortdamen über das Internet vermitteln. Die Damen werden nicht von mir eingestellt, sondern müssen auf selbständiger Basis arbeiten (Sprich einen eigenen Gewerbeschein besitzen).

Ich würde nur einen Vermittlungsvertrag mit den Damen eingehen, sobald diese mir nachweißen können das Sie ein Gewerbe in diesem Bereich angemeldet haben.

Zur Vermittlung würde ich eine Webseite erstellen und Honorare eintragen.

Dann nach erfolgreicher Vermittlung eine Vermittlungsprovision berechnen, so wie man es ja von Escortfirmen kennt.

Da ich ein Gewerbe im Bereich Webdesign und Internet Dienstleistungen haben, brauche ich da noch ein extra Gewerbe, weil im eigentlichen vermittel ich die Damen ja online (Praktisch Online Marketing).

Ich freue mich auf eine Antwort von Euch und vorab schon einmal vielen Dank für Eure Mühe.


Gruß S.Seidel



Geschrieben von Jannes am 11.11.2019 um 09:43:

 

Hallo,

bedenkt man, dass der eigentliche Grund für das bestehen eines Gewerbeamtes, als Teilelement des Ordnungsamtes, die Gefahrenabwehr ist, und bedenkt man weiter, dass § 14 vorgibt, dass man eine Erweiterung des Gewerbes als Ummeldung melden muss, so sage ich: Ummeldung beim Gewerbeamt vornehmen!


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