Geschrieben von jonas kuckuk am 23.06.2014 um 16:59:
Reisegewerbekarten und zuständige Behörde
Hallo Forum,
benötige schnell Hilfe .
Welche Zuständigkeitsregeln erlauben das Verändern und Erweitern einer Reisegewerbekarte an einer andern (nicht Meldungsadresse) Behörde.
Im August referiere ich auf einem Treffen der Wandergesellen und wir würden gerne am nächsten Morgen die örtliche Behörde aufsuchen und die Karten korregieren, erweitern lassen.
Wie alt muss eine Reisegewerbekarte sein, damit eine weitere Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit angebracht ist?
Außerdem wünschen sich viele auch ein Foto in die "neue" RGW Karte.
Anbei meine Anfrage von 1/2013 die immer noch nicht im Forum benatwortet wurde...
alte Anfrage:
Reisegewerbe /gewöhnlicher Aufenthalt/ zuständige behörde?
Moin Moin,
wieder haben sich gut 2 dutzend reisende Gesellen, HandwerkerInnen auf Walz, auf einem Seminar über die größtenteils falsch oder fälschlich ausgestellten Reisegewerbekarten gemeinsam wundern dürfen.
Oftmals fehlten entscheidene Formulierungen oder diese wurden einfach gestrichen oder nicht in die Karte mit aufgenommen.
Einem ehemaligen Antragsteller aus Leipzig wurde die Karte gänzlich verweigert. Nicht wegen seiner persönlichen Unzuverlässigkeit, sondern weil er als Wandergeselle "einen Vertrag mit der Handwerkskammer hätte".
Auf dem Seminar wurden einige Karten mit Korrekturen versehen und am nächsten Morgen der zuständigen Behörde vorgelegt.
Wir hatten uns Wochen vorher schon bei der Behörde am Harz telefonisch angemeldet und ebenfalls die Problematik der Zuständigkeit angesprochen.
Die Sachbearbeiterin sicherte uns zu, dass dies alles kein Problem darstelle, doch als es konkret wurde , sah es dann doch ganz anders aus.
Nach Rücksprache mit der Vorgesetzten bezweifelte man erstmal eine Stunde lang die Zuständigkeit. Aber auch grundsätzlich wurden unsere Änderungsanträge kritisiert. Auch zog man sich auf eine erneute Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit zurück, obwohl die Karten alle jüngeren Datums waren. Mehrere Karten liefen in Kürze ab und müssten verlängert werden.
Da die Wandergesellen sich seit über drei Wochen im Landkreis aufhielten, waren wir der Meinung, dass es sich hier um deren gewöhnlichen Aufenthalt handelt und somit auch die betreffende Sachbearbeiterin für uns zuständig ist. Ein Antragsteller war ohne festen Wohnsitz auf Walz und von ihm verlangte man sich erst anzumelden um die notwendigen Änderungen vorzunehmen.
Folgende Fragen stellen sich also:
Wer ist die zuständige Behörde?
Wo ist der gewöhnliche Aufenthalt?
Und welche Gründe gibt es ein Korrektur der Reisegewerbekarten zu verweigern?
Mit gesunden Menschenverstaand hätte ich die Karten alle bearbeitetm gibt es denn gewerberechtliche Bedenken? Wenn ja welche ?
Die Gesellen werden nach dem Wintertreffen weiterziehen und vielleicht gibt es ja Behörden in Deutschland, die bereit sind diese Karten schnell, unbürokratisch und preiswert zu korregieren oder auszustellen.
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