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Geschrieben von Madeleine am 12.05.2014 um 07:06:

  GmbH - Abmeldung von Amts wegen?

Wie sieht es aus bei einer GmbH?

Sie wurde aus dem Register gelöscht und vor Ort ist auch keine Betriebstätigkeit.

Hier abmelden von Amts wegen?

Der Beitrag sollte eigentlich als Antwort in meinem anderen Threat, aber habe wohl was falsch gemacht



Geschrieben von Rheinhesse am 12.05.2014 um 21:56:

  RE: GmbH - Abmeldung von Amts wegen?

Moin aus Rheinhessen - nee aus der Eifel z. Zt.,
wenn die Firma tatsächlich und vollständig aus dem Handelsregister gelöscht worden ist, dann ist Sie im juristischen Sinne wohl als "verstorben" zu werten. In diesem Falle wäre dann eine Abmeldung v. A. w. durchaus in Betracht zu ziehen.



Geschrieben von BernshausenL am 28.11.2016 um 14:21:

 

Hallo zusammen,

ich habe hier den Fall einer GmbH, bei welcher schon bei der Anmeldung nicht alles ganz koscher ablief. Das war vor ziemlich genau einem Jahr, seitdem kam vermehrt die Mitteilung von der HWK, dass der Betrieb postalisch nicht erreichbar sei (Liegt aber z.T. glaub ich auch am Zusteller).

Unser Außendienst war zweimal vor Ort, beim ersten Mal wurde festgestellt, dass die Fa. dort ansässig ist und die Post wohl zweimal die Woche dort abgeholt wird. Schwierig, aber naja.. beim zweiten Mal, das war Ende letzter Woche, wurde ein Foto vom Briefkasten der Firma gemacht, auf welchem steht: "Bitte keine Post einwerfen für XX GmbH". Damit ist der Briefkasten quasi "versiegelt", es ist nicht mehr möglich dort Post zuzustellen.

Kann man hier die Abmeldung v.A.w. vornehmen?

Danke und VG



Geschrieben von hanisch-beckum am 28.11.2016 um 14:58:

 

Hallo,
ich würde das hier noch nicht sofort so tätigen.
Ich benachrichtige meist das Registergericht darüber und bitte dazu um weitere Veranlassung zur Korrektur des Registereintrages bezüglich der nun unrichtigen zuletzt eingetragenen Betriebsstätte.
Dazu dann noch abschließend um Benachrichtigung nach erfolgter Änderung.

VG



Geschrieben von BernshausenL am 28.11.2016 um 15:00:

 

Das ist eine gute Idee!! Und zumindest einen Versuch wert, bei unserem Gericht ... Tue mich mit den Abmeldungen v.A.w. nämlich auch immer schwer und mache die ungern zu schnell, nicht dass einem das nachher um die Ohren fliegt.

Danke für den Tipp smile



Geschrieben von VeSa am 28.11.2016 um 16:39:

 

Wie sind denn Eure Erfahrungen da mit den Registergerichten? Unseres zuckt bildlich gesprochen gerne mit den Achseln wenn man solche Dinge anspricht und es passiert nichts. Daher hatte ich es mir eigentlich abgewöhnt, solche Feststellungen dorthin mitzuteilen. Habt ihr das Positiveres zu berichten?

Viele Grüße und schönen Feierabend smile



Geschrieben von Anni Weiler am 30.11.2016 um 11:41:

 

Unser Registergericht gibt es bestimmt gar nicht. ;-) Ich bekomme weder Mitteilung von dort noch irgendwelche Reationen, sofern ich dorthin mal einen Hinweis sende, dass sich etwas geändert hat.

Bei Abmeldungen von Amts wegen bin ich auch vorsichtig, mache die aber, wenn wir vor Ort festgestellt haben, dass dort keine Tätigkeit mehr stattfindet. Das würde ich allerdings nicht nur an der Beschriftung des Briefkastens festmachen, sondern richtig ermittteln.

Grüße von Anni



Geschrieben von hanisch-beckum am 01.12.2016 um 10:19:

 

Dann würde ich den Telefonhörer nehmen und auf dem "kleinen Dienstweg" mal Fragen, wie man zukünftig -auch aus deren Sicht- gemeinsam diese Problematiken beseitigen kann.
Das hilft doch beiden Seiten und erleichtert die Arbeit.
Viele Registergerichte haben sich dazu bestimmt noch nie Gedanken gemacht...

VG


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