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-- "Hexe" vor Gericht (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=1220)


Geschrieben von Puz_zle am 30.10.2006 um 17:24:

Augenzwinkern "Hexe" vor Gericht

Passend zu Halloween mal eine ganz andere Info aus dem Gerichtssaal:

Zitat:
Hexenzauber - nicht nur vergeblich, auch umsonst

Ein Liebeszauber ist auf eine objektiv unmögliche Leistung gerichtet. Die dafür geleistete Bezahlung muss zurückerstattet werden.

So urteilte kürzlich das Amtsgericht München. Was war geschehen? Im Herbst 2003 trennte sich der Lebensgefährte der späteren Klägerin von dieser. Da die Klägerin sich damit nicht abfinden wollte, wandte sie sich an die Beklagte, die sich selbst als Hexe bezeichnete. Sie vereinbarte mit dieser die Durchführung eines Liebeszaubers, mit dessen Hilfe der ehemalige Lebensgefährte der Klägerin zu dieser zurückkehren sollte und bezahlte dafür über 1.000,-- EURO. Die Beklagte führte über mehrere Monate, jeweils vor Vollmond, das entsprechende Ritual durch, dass allerdings ohne Erfolg blieb.

Darauf hin wollte die Klägerin ihr Geld zurück, schließlich sei ihr der Erfolg garantiert worden.

Die Beklagte weigerte sich, schließlich habe sie keinen Erfolg versprochen. Ein solches Ritual sei nicht stets wirksam, auch wenn es grundsätzlich geeignet sei, Paare wieder zusammenzuführen.

Das Amtsgericht München verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung der geleisteten Vergütung. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Beklagte einen Erfolg versprochen habe. Sie habe zumindest einen aus ihrer Sicht potentiell wirksamen Zauber vereinbart. Diese Vereinbarung sei jedoch tatsächlich auf eine Leistung gerichtet, die objektiv völlig unmöglich sei. Ein Liebesritual sei nicht geeignet, einen Menschen aus der Ferne zu beeinflussen. Da die geschuldete Leistung der Beklagten von dieser nicht erbracht werden könne, werde auch die Klägerin von ihrer Zahlungsverpflichtung frei. Sie könne auch das schon gezahlte Geld zurückverlangen. Dabei spiele auch keine Rolle, dass die Klägerin mit dem Vertrag einverstanden war, da sich in diesem Fall der Rückforderungsanspruch direkt aus dem Gesetz ergebe. Die dagegen eingelegte Berufung blieb erfolglos.

Aktenzeichen:
Amtsgericht München: 212 C 25151/05
Landgericht München I: 30 S 10495/06


Gefunden bei: www.marktplatz-recht.de



Geschrieben von dola61 am 31.10.2006 um 17:09:

 

echt gut!!!!

Habs heute in der Zeitung gelesen und mich schlappgelacht Applaus

Derlei Dinge sind ja durchaus Gewerbe.

Gruß,
dola61



Geschrieben von Hubert Steinmetz am 03.11.2006 um 10:48:

 

zum Thema Hexe, siehe Bild.
Schönes Wochenende und



Geschrieben von Hubert Steinmetz am 03.11.2006 um 11:23:

 

@ Boshamer

also bei mir direkt unter "Hubert Steinmetz hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:", ehrlich!



Geschrieben von dola61 am 03.11.2006 um 11:26:

 

also: Ich habs gesehen!!!

und gleich kopiert, zu schön!!!

Grüße und schönes Wochenende,

dola61



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 03.11.2006 um 11:28:

 

Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Lieber Hubert!

Du sollst doch Deiner Kollegin nichts zu trinken geben, wenn Sie auf Dienstreise ist.

Schönes Wochenende, schönes Wetter und für Frau Thien: Weiterhin guten Flug.



Geschrieben von Menschel am 03.11.2006 um 11:35:

 

oh-oh, Herr Kramer, das gibt doch wieder von unserer



Geschrieben von Hubert Steinmetz am 03.11.2006 um 11:38:

 

und bevor ich nachher hier (wieder) beziehe: Nein, ich habe meiner Kollegin nix zu trinken gegeben (hab auch gar kein Potts zu Hause und den schottischen Whisky brauch ich doch für den Braten ) und nein, wir fliegen nicht zu unseren Außenterminen (auch wenn das manchmal nicht schlecht wäre).
Ach ja, und nochmals nein, das ist natürlich kein Bild meiner Kollegin Antonia.



Geschrieben von Antonia Thien am 03.11.2006 um 12:10:

 

Ey Jungs, was geht denn hier ab?verwirrt

@Herrn Kramer: Wieso haben Sie mich erkannt, ich habe doch extra meinen Hut aufgesetzt?!

@Axel: Ja, so sah ich schon vor der Ehe aus. Mein Mann steht auf Keifzähne!

@Menschel: "unserer"?

@Hubert: Ich verklage Dich wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts bzw. wegen des Verstoßes gegen das Recht auf das eigene Bild! Jetzt kennt mich ja jeder!

@alle vier: Passt bloß auf, dass ich meinen Elektrik-Trick nicht anwende, denn ich bin ein direkter Nachfahre von Catweezle! Psssshhh, Pshhhhh

So, jetzt fliege ich gleich nach Hause (über Cloppenburg, Kierspe usw.)



Geschrieben von dola61 am 03.11.2006 um 12:56:

 

@antonia:

Kollegin im Geiste:

Immerhin stehen bei uns zwei Reisigbesen im Dienstzimmer (!), falls das Dienstauto mal nicht greifbar ist. Diese waren nach heftiger theologischer Debatte mit dem Besenbinder auf dem Mittelaltermarkt zu erwerben.

Außerdem kenne ich das Konstrukt der Trunkenheitsfahrt auch tief im Innersten, denn ich habe es meiner Kollegin seinerzeit zum Geburtstag geschenkt

Unser oberster Chef hat die umweltfreundlichen Dienstfahrzeuge ausdrücklich gebilligt, aber: Geld haben wir noch nicht verlangt und somit kommen wir auch nicht vor Gericht.



dola61


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