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Geschrieben von Sarah W. am 12.03.2014 um 09:43:

  Geldspielgeräte in Tankstelle

Moin

ich bin noch ziemlich neu im Gewerberecht und habe mal eine Frage zu Gelspielgeräten in Tankstellen.
Ich weiß, dass die Aufstellung von Geldspielgeräten in Tankstellen unzulässig ist. Jetzt ist aber aufgefallen, dass in einer unserer Tankstellen doch noch 3 Geldspielgeräte stehen.
Hat vielleicht von euch noch jemand einen Musterbescheid für eine Untersagung solcher Geldspielgeräte in einer Tankstelle?

Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte!

Danke



Geschrieben von gmg am 12.03.2014 um 10:15:

  RE: Geldspielgeräte in Tankstelle

Moin Sarah W.,

stehen die Geräte in der "Tankstelle" oder in der an die Tankstelle angeschlossenen "Gastronomie"?

Grüße



Geschrieben von SteBa am 12.03.2014 um 10:46:

  RE: Geldspielgeräte in Tankstelle

Hallo,

wenn die Tankstelle einen "Gaststättenbereich", sprich Bistro o.ä. hat, dann dürfen dort auch Geldspielgeräte aufgestellt werden. Über die Anzahl der Geräte entscheidet die für die Geeignetheitsbescheinigung über den Aufstellungsort zuständige Behörde. Es sollte hierbei darauf geachtet werden, dass durch die Aufstellung der Gelspielgeräte der Gaststättencharakter nicht verloren geht.

Grüße

SteBa



Geschrieben von Sarah W. am 12.03.2014 um 11:01:

  RE: Geldspielgeräte in Tankstelle

Hallo,

also es gibt in der Tankstelle auch ein Bistro, welches jedoch im Tankstellenbereich komplett integriert ist und nicht räumlich getrennt ist. Die Geldspielgeräte stehen direkt neben dem Eingang und sind für jeden zugänglich. Des Weiteren ist die Schank- und Speisewirtschaft nicht Schwerpunkt der angemeldeten Tätigkeit und nach einem Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft sind alle Örtlichkeiten, die einem anderen wirtschaftlichen Hauptzweck dienen, von § 1 SpielVO ausgenommen.

Deshalb müsste doch ein Widerruf der Erlaubnis erfolgen oder?

Gruß



Geschrieben von gmg am 12.03.2014 um 11:51:

  RE: Geldspielgeräte in Tankstelle

Also gibt es eine Erlaubnis?
Hat sich an den örtlichen Gegebenheiten nach Erlaubniserteilung etwas geändert??

Grüße



Geschrieben von Sarah W. am 12.03.2014 um 12:53:

  RE: Geldspielgeräte in Tankstelle

Es wurde 2001 eine "Bestätigung für die Erteilung des Aufstellungsortes gem. § 33c Abs. 3 GewO" erteilt. Zu diesem Zeitpunkt war aber das Bistro räumlich abgetrennt vom Verkaufsraum. Letztes Jahr wurde die Tankstelle dann umgebaut und jetzt ist Tankstelle und Bistro in einem Raum.

Gruß



Geschrieben von immo2012 am 12.03.2014 um 12:58:

  RE: Geldspielgeräte in Tankstelle

Zitat:
Original von Sarah W.
Es wurde 2001 eine "Bestätigung für die Erteilung des Aufstellungsortes gem. § 33c Abs. 3 GewO" erteilt. Zu diesem Zeitpunkt war aber das Bistro räumlich abgetrennt vom Verkaufsraum. Letztes Jahr wurde die Tankstelle dann umgebaut und jetzt ist Tankstelle und Bistro in einem Raum.

Gruß


Ich habe mal so einen Fall vor Gericht im Urteil gelesen. Da ging es hauptsächlich darum ob der Platz der Geldspieler immer unter Aufsicht ist (damit wohl keine Jugendliche spielen) was anderes war den Richter nicht so wichtig.



Geschrieben von gmg am 12.03.2014 um 13:42:

  RE: Geldspielgeräte in Tankstelle

OKAY,

dann haben wir die Umgestaltung des Aufstellortes.
Diese wurde bisher noch nicht "gemeldet".
Über die Geeignetheit des neu gestalteten Aufstellortes ist zu neu entscheiden.

Die weiteren Entscheidungskriterien ergeben sich aus den Ausführungen in Beitrag Nr. 4.

Grüße


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