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-- § 34f Gewerbeordnung (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=12115)


Geschrieben von F. Benzheim am 27.02.2014 um 08:22:

Fragezeichen § 34f Gewerbeordnung

Moin Ich bin relativ neu im Thema und habe folgendes Problem. Bei uns sind lt. Bafin-Liste Dutzende dieser gebundenen Finanzvermittler noch nicht gewerblich gemeldet. Auch wenn ggf. es sich lediglich um den Sitz des Haftungsinstitutes und nicht um den konkreten Betriebssitz handelt, wer hat schon die Gewerbetreibenden im welchen Umfang um Auskunft gebeten.?!? Wie sind die Erfahrungen ? Wer hat schon neben den Anschreiben ggf. Vordrucke als Anlage hierzu entwickelt. Danke


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