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--- § 38 GewO - Handel mit Musikinstrumenten (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=12069)


Geschrieben von HBinder am 10.02.2014 um 15:30:

  § 38 GewO - Handel mit Musikinstrumenten

Hallo,

sind Musikinstrumente auch hochwertige Konsumgüter? Wir sind uns hier amtsintern nicht ganz einig.

Gruß
HBinder



Geschrieben von Anni Weiler am 11.02.2014 um 07:59:

  RE: § 38 GewO - Handel mit Musikinstrumenten

Moin,

hast Du den Landmann/ Rohmer? Band II, Ziffer 311 - Verordnung über die Buchhaltungspflichten im Gebrauchtwarenhandel des Landes Niedersachsen - die Kommentierung des § 38 GewO verweist auf diese Verordnung. Und da sind unter § 1 Abs 1 Nr. 2 auch Musikinstrumente aufgeführt.

Insofern würden wir sie als hochwertige Konsumgüter ansehen und den Fall nach § 38 behandeln.

Lieben Gruß ausm Wallfahrtsort



Geschrieben von HBinder am 11.02.2014 um 08:07:

  RE: § 38 GewO - Handel mit Musikinstrumenten

Guten Morgen,

Danke für den Hinweis. Ich habe gleich mal nachgeschaut. Damit ergibt sich eine gute Argumentationshilfe!

Vielen Dank!!!

Danke

Grüße
HBinder



Geschrieben von Roesje am 09.12.2016 um 08:12:

Pfeil Smartphones hochwertige Konsumgüter?

Gutenmorgen!

Wie ist das eigentlich bei Smartphones und Handys allgemein?

Habe gerade eine Anfrage diesbezüglich. Es möchte jemand alte Handys reparieren und ankaufen, um sie dann wieder weiter zu verkaufen.

Da Handys mittlerweile als Smartphones kleine Computer sind und auch als Unterhaltungselektronik dienen, sehe ich hier eigentlich die Eigenschaft als hochwertiges Konsumgut i.S.d. § 38 GewO . Vor allem auch, weil heutzutage die Technik so schnell Neue raushaut, dass gerade mal ein paar Monate alte Smartphones gebraucht noch immer für mehrere hundert Euro weiterverkauft werden.

Landmann/Rohmer sagt dazu nichts aus, auch in der VO über die Buchführungspflichten von Niedersachsen ist dazu nichts gesagt, was auch logisch ist, da diese VO von 98 ist und wohl nach u.s. Vermerk letztmalig 99 geändert wurde.

Wie würdet ihr das sehen?

Gebrauchtes Smartphone hochwertiges Konsumgut? Ja oder Nein?



Geschrieben von BernshausenL am 09.12.2016 um 09:11:

 

Hallo Roesje,

da der § 38 ja sogar den An - und Verkauf von Fotoapparaten und Videokameras (was beides in einem Smartphone enthalten ist ) unter überwachungsbedürftige Gewerbe zählt, würde ich den Smartphone-An- und Verkauf ganz klar auch darunter sehen. Ich lasse mir in diesen Fällen auf jeden Fall FZ + GZR vorlegen.

Wenn man bedenkt, dass die Smartphones mittlerweile teilweise einen Preis von 1000,00 Euro und mehr haben, ist das m. M. n. ein hochwertiges Konsumgut smile

Viele Grüße
Lisa Bernshausen



Geschrieben von Roesje am 09.12.2016 um 09:47:

 

Hallo Lisa!

Danke für deine Meinung, so schätze ich das auch ein großes Grinsen .

Würde ja auch zur präventiven Zielsetzung des Gesetzgebers passen m.E.. Ich könnte mir zumindest gut vorstellen, dass es im Bereich des Smartphone-Handels hinsichtlich Betrug & Hehlerei durchaus Sinn macht, Händler auf ihre Zuverlässigkeit hin zu überprüfen.



Geschrieben von HWK-CB am 09.12.2016 um 10:34:

 

Möglicherweise ist auch meisterpflichtiges Handwerk (Reparatur) betroffen. Je nachdem was gemacht.



Geschrieben von Roesje am 12.12.2016 um 07:20:

 

Gutenmorgen & Danke für den Hinweis, das mögliche Handwerk habe ich bereits im Hinterkopf


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