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Geschrieben von Tim_M am 29.10.2013 um 10:32:

  Vorweihnachtlicher Verkauf/ Markt? - Totensonntag

Hallo liebe Kollegen,

Ein Unternehmer aus meinem Zuständigkeitsbereich plant für den 24.11.2013 (Totensonntag), wie er es deklariert - eine "vorweihnachtliche Verkaufsausstellung". Dort werden nach seinen Angaben "Künstler" aus der Region Ihre Dekorationsartikel feilbieten.
Die Veranstaltung findet in den privaten Räumen des Unternehmens statt, möglicherweise auch auf dem Gelände, allerdings für die Öffentlichkeit zugänglich.

Prinzipiell ist der Verkauf an einem Sonntag nur durch Marktfestsetzung möglich und hier wäre noch speziell der Totensonntag zu schützen, oder habe ich einen Denkfehler?

Wir sind übrigens im schönen Brandenburg.

Danke vorab! großes Grinsen



Geschrieben von HBinder am 29.10.2013 um 17:12:

  RE: Vorweihnachtlicher Verkauf/ Markt? - Totensonntag

Hallo,

meiner Meinung nach geht eine Verkaufsveranstaltung, was es ja wohl ist, am Totensonntag nicht. Zumindest in Ba.-Wü. soll mit Befreiungen nach dem Feiertagsgesetz generell restriktiv umgegangen werden.
Karfreitag und Totensonntag sind meines Erachtens besonders schützenswert, wie sich aus § 8 des Feiertagsgesetzes in Ba.-Wü. ableiten lässt.

Gruß
HBinder



Geschrieben von LKKS am 31.10.2013 um 09:43:

 

Hessen ebenso.

Da auch bei einer Marktfestsetzung die feiertagsrechtlichen Grundregeln zu beachten sind (so bspw. geregelt in der Ziffer 3.2.3.2 der Muster MarktgewVwV) , käme mE ein Markt am Totensonntag, Karfreitag und Volkstrauertag nie in Betracht.



Geschrieben von J. Simon am 31.10.2013 um 12:13:

 

Hallo Tim,

unter dem Blickwinkel des Hess.Feiertagsgesetzes würde ich eine Festsetzung nicht Kategorisch ausschließen wie mein Kollege LKKS.

Begründung: Wenn die Veranstaltung dem Charakter des Feiertages nicht zuwiderläuft und nach außen keine bemerkbaren Signale entstehen, dann habe ich kein Problem damit, eine Verkaufsausstellung mit weihnachtlichen Dekorationsartikeln in einem umbauten Raum zuzulassen. Das haben wir hier und da schon gemacht. Letztendlich machen ja die Blumenhändler und Gärtnereien an diesen Feiertagen mit ihren Ausstellungen nichts anderes, als verkaufen.

Deswegen kein kategorisches "Nein" in solch einem Fall nach dm HFG.
Du musst anhand eures FG selbst prüfen, was geht und was nicht.

VG J. Simon



Geschrieben von LKKS am 31.10.2013 um 12:54:

 

Hallo Kollege,

Die Blumenhändler und Gärtnereien verkaufen (jedenfalls hierzulande) ein handverlesenes und mit dem Charakter der Feiertage zu vereinbarendes erheblich engeschränktes Sortiment. Lediglich Grabschmuck und dergleichen, kein Weihnachtsschmuck.

Das haben wir hierzulande gegen zahlreiche Widerstände und mit Billigung des Ministeriums durchgesetzt.



Geschrieben von J. Simon am 31.10.2013 um 13:11:

 

Dass die bei uns keine Autos, Klamotten, Haushaltswaren etc verkaufen ist klar, sondern weihnachtliche Deko Gestecke, Kerzen Krippen usw.

Das machem die Gärtner hier auch und wir werden nicht noch am Totensonntag rumfahren, um so etwas zu kontrollieren.

Das kümmert mich alles wenig, so lange hinter der Bezirksgrenze am Totensonntag Skibasare mit behördlicher Genehmigung/Duldung stattfinden.



Geschrieben von LKKS am 31.10.2013 um 15:05:

 

Lass uns lieber "drinne" weiter diskutieren, hier sag ich nix mehr Augenzwinkern



Geschrieben von J. Simon am 01.11.2013 um 08:01:

 

Ist in Ordnung, andererseits bekommt ein Antragsteller genau gesagt, was erlaubt ist/wird und was nicht. Diese Auskunft wäre daher auch "öffentlich".

VG J. Simon



Geschrieben von Tim_M am 01.11.2013 um 08:25:

 

Danke

Ich versuche mittlerweile mit dem Veranstalter einen Ausweichtermin zu finden.

Ich wünsch Ihnen ein schönes Wochenende

LG


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