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Geschrieben von anders am 17.10.2006 um 20:04:

  VG Dresden: Az.: 14 K 1711/06 - Beschluß vom 17.10.2006

"bwin" darf weiter Wetten anbieten -
Verwaltungsgericht hebt Verbot auf

Der private Sportwettenanbieter "bwin" mit Sitz im sächsischen Neugersdorf darf zunächst weiter machen. Das hat das Dresdner Verwaltungsgericht am Dienstag im Eilverfahren entschieden.

Damit hatte die Beschwerde des Unternehmens gegen eine Verfügung des Regierungspräsidiums Chemnitz zunächst Erfolg. Der 14. Senat sah keine Veranlassung, das ausgesprochene Verbot sofort durchzusetzen, teilte das Gericht mit. Die Rechtslage auf Bundesebene und in Europa sei noch nicht geklärt. Mit Rücksicht auf die 52 Arbeitsplätze bei "bwin" wolle das Gericht nicht vorschnell Tatsachen schaffen, hieß es im Beschluss (Az.: 14 K 1711/06)

Gefunden unter: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/18/0,1872,3989138,00.html


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