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-- wusste nicht das mein gewerbe abgemeldet wurde.. (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=11461)


Geschrieben von usy am 01.07.2013 um 16:57:

  wusste nicht das mein gewerbe abgemeldet wurde..

Hallo,

ich habe Rechnungen geschrieben und habe aufgrund einer sache in der vergangenheit etwas klären müssen (hatte etwas chaos mit dem finanzamt).

jetzt ist mir dabei durch zufall aufgefallen, da ich etwas recherchieren wollte, dass mein gewerbe von amts wegen abgemeldet wurde.

Habe da noch steuerprobleme leider - entstanden durch meine lange krankheit. jetzt habe ich die letzen monate rechnungen geschrieben, weil ich das nicht wusste, dass mein gewerbe zwangsabgemeldet wurde.

was soll ich jetzt machen?

des weiteren interessiert mich: wie ist das, wenn ich mein gewerbe jetzt wo neu anmelde... fragt das neue amt beim alten wohnsitz nach wenn da das gewerbe schon drei jahre nicht mehr läuft?

danke, usy



Geschrieben von Civil Servant am 01.07.2013 um 17:13:

 

Hallo,

nehmen Sie mit dem bisher für Sie zuständigen Ordnungsamt Kontakt auf. Normalerweise werden Gewerbebetriebe nur unter engen Voraussetzungen von Amts wegen abgemeldet. Wenn Sie die alte Betriebsstätte aufgegeben haben und auch ihr Verpächter nicht mehr weiß wo Sie sich aufhalten und Sie sich auch beim Einwohnermeldeamt nicht umgemeldet haben, läge so ein Fall vor?

Was heißt Rechnungen geschrieben? Ist das erfolgt für zurückliegende bereits erbrachte Tätigkeiten oder sind sie wieder richtigt tätig geworden, haben also Dientsleitungen erbracht oder Waren verkauft?

Eine Gewerbe lässt sich - nein es muss - jederzeit wieder, soweit es ausgübt wird, angemeldet werden.

Zum Austausch der Gewerbeämter untereinander kann ich nichts sagen.

Mit freundlichen Grüßen

CS



Geschrieben von SteBa am 02.07.2013 um 07:33:

 

Hallo,

Sie sollten auf jeden Fall auch abklären, ob gegen Sie nicht auch eine Gewerbeuntersagung ausgesprochen wurde, was bei "Problemen" mit dem Finanzamt durchaus der Fall sein könnte. Dann dürfen Sie nicht so ohne weiteres wieder ein Gewerbe anmelden bzw. selbständig tätig werden.

Gruß

SteBa



Geschrieben von J. Simon am 02.07.2013 um 08:29:

 

Au weia, Gewerbe ohne Anmeldung - drei Jahre - Rechnungen schreiben - Probleme mit dem Finanzamt .....

Schwarzarbeit, Steuerverkürzung .........

Also am besten mal ganz schnell zum örtlich zuständigen Gewerbeamt und zum Finanzamt und Sache schnellstens auflöären, bevor die behördlichen Mühlen in Schwung kommen .

VG J. Simon


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