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Geschrieben von Hagen am 10.06.2013 um 12:12:

  Ausländischer Marktteilnehmer

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage, kann man, wenn man ein Gewerbe im EU Ausland angemeldet hat, an einem Wochenmarkt oder auch Trödelmarkt teilnehmen. Und falls ja, was muss ich mir vorlegen lassen bzw. was muss ich prüfen? Kann mir jemand eine Rechtsgrundlage nennen, wo ich dazu etwas finde?



Geschrieben von Civil Servant am 10.06.2013 um 16:42:

 

Ohne Prüfung des Sachverhaltes, will ich nur folgende Gedanken äußern: Auch für inländische Teilnehmer an festgesetzten Wochenmärkten existiert keine Meldepflicht nach der GewO. Bei Trödelmärkten kommt es darauf an, ob sie festgesetzt sind. Wenn ja, besteht keine Meldepflicht. Wenn nein, könnte ein Reisegewerbe vorliegen. Dafür braucht es aber nach § 4 GewO keine RGK, wenn die Tätigkeit hier nur vorübergehend ausgeübt wird. Die Person darf aber gewerblich nichts an Sonntagen verkaufen, wenn es an der Festsetzung fehlt.

Achtung beim Trödelmarkt mit Neuware. Das dürfte mit dem LandesfeiertagsG kollidieren.


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