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Geschrieben von engelulli am 28.05.2013 um 16:48:

  Umwandlung in unselbständige Zweigstelle

Guten Tag,

folgendes Problem stellt sich mir. Ich habe zusammen mit meinem Geschäftspartner eine Firma als GbR. Bisher gab es nur einen Firmensitz, ganz normal als Hauptniederlassung angemeldet. Jetzt zieht die Firma in eine andere Stadt um, muss dort ja das Gewerbe neu anmelden. Problem nur: die Hauptniederlassug am "alten" Ort wird nicht aufgelöst, sondern soll zukünftig als eindeutig nichtselbständige Zweigstelle fortgeführt werden. Was ist am "alten" Ort zu tun? An-, um-, oder abmelden???
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!



Geschrieben von Civil Servant am 28.05.2013 um 17:21:

 

Ich empfehlen das mit dem Gewerbeamt am alten Hauptsitz zu besprechen.

Ich sehe keine Pflicht zur Ummeldung, denn die eine solche Pflicht auslösenden Gründe liegen nicht vor.

Eine Abmeldung kommt auch nicht in Betracht, denn das Gewerbe wird ja nicht aufgegeben. Meines Erachtens sollte die Kommune am alten Hauptsitz das Gewerberegister von Amts wegen korrigieren.



Geschrieben von Steffen Balzer am 28.05.2013 um 17:24:

 

Hallo,

ich sehe hier kein Problem.

Optimal wäre ein persönliches Gespräch beim Gewerbeamt vor Ort. Optional sollte dies mit dem Vordruck der Gewerbeummeldung erfolgen. Wenn das euer Plan ist, dann vllt. auch einfach vorher bei euerm zuständigen Gewerbeamt anrufen (zur Klärung der Rechtslage wie vom Kollg. Civil Servant beschrieben). Die zuständigen Kollegen können in euerm Fall besser helfen als dieses Forum.

Gruß


Steffen Balzer


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