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-- Auskunftspflicht der Handwerkskammer? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=11225)


Geschrieben von MaikW am 22.04.2013 um 12:08:

Fragezeichen Auskunftspflicht der Handwerkskammer?

Hallo!
weiß jemand von euch, welche Auskunftspflichten die Hwk gegenüber den Zwangsmitgliedern hat?
In den Satzungen ist natürlich nichts zu finden.

Vielen Dank im Voraus!
Gruß, Maik



Geschrieben von domar am 23.04.2013 um 09:15:

 

Kommt wohl drauf, denke ich mal.

Neben der Handwerksordnung unterliegt die Handwerkskammer auch dem Datenschutzgesetz des Bundes bzw. des Landes.

So oberflächlich wie die Frage, so oberflächlich auch die Antwort ;-).



Geschrieben von MaikW am 24.04.2013 um 14:50:

 

Zitat:
Original von domar
Kommt wohl drauf, denke ich mal.

Neben der Handwerksordnung unterliegt die Handwerkskammer auch dem Datenschutzgesetz des Bundes bzw. des Landes.

So oberflächlich wie die Frage, so oberflächlich auch die Antwort ;-).


Oberflächlich?
Ich möchte wissen, was die Hwk gegenüber den Mitgliedern mitteilen muss?
Zum Beispiel: Bilanzen, Berichte...???



Geschrieben von sme40 am 24.04.2013 um 15:37:

 

Hallo!

Ich schlage vor, sich mal auf einer der Homepages der Handwerkskammern umzusehen. In aller Regel findet man dort sogenannte Rundschreiben oder Mitteilungen an die Mitglieder. Als Handwerksbetrieb ist man Mitglied und wird auch mit den entsprechenden Materialien versorgt (hoffe ich zumindest).
Inwieweit die HwK verpflichtet ist, Bilanzen oder Berichte vorzulegen, wird wohl aus den hauseigenen Satzungen oder letztlich aus der Handwerksordnung hervorgehen.

Einfach mal anrufen ist natürlich auch denkbar.

Grüße


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