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Geschrieben von MarcioGR am 22.03.2013 um 13:10:
Baufinanzierung
Mal wieder eine Frage!!
Bedarf die Baufinanzierung einer Erlaubnis nach § 34c GewO?
Im Internet habe ich unterschiedliches dazu gefunden. Einmal dass es erlaubnisfrei sein soll und zum anderen, dass eine Erlaubnis für die Vermittlung von Darlehen + Immobilien erforderlich ist.
Wie ist es denn jetzt korrekt?
Geschrieben von Civil Servant am 22.03.2013 um 17:10:
Der Terminus des § 34c
GewO ist da zeimlich eindeutig: Es besteht Erlaubnispflicht. Bei Hypothekendarlehen ist sogar die Erlaunis für Immobilien zusätzlich erforderlich.
Wenn hier jemand die Erlaubnispflicht verneint, müsste er schon erklären, wie er dazu kommt. Die Argumente müsste man dann einmal prüfen.
Wenn es z.B. um bloße Tipp-Geber geht, wäre die Erlaubnispflicht zu verneinen. Die Aufnahme von kreditbezogenen Kundendaten wäre aber schon zu weitgehend; Infos zum Kredit sowieso.
Das Web würde ich nicht unbedingt als allererste Quelle für solch Infos nutzen, es sei denn das Forum Gewerberecht. Eine jur. Software oder ein Kommentar zur
GewO sind da schon ein MUSS.
Gruß
MI
Geschrieben von SH75DD am 25.03.2013 um 07:08:
Moin,
ich kann nicht erkennen, woraus sich diese Erlaubnisfreiheit ergeben sollte. Im § 34c steht "Wer gewerbsmäßig ... den Abschluß von Darlehensverträgen vermitteln ... will, bedarf der Erlaubnis..." . Damit sind alle Darlehen erfaßt. Wer durch Grundpfandrechte gesicherte Darlehen vermitteln will, benötigt die Erlaubnispunkte Darlehen UND Grundstücke (VGH Baden-Württemberg 14 S 898/96 v. 29.04.1997).
MfG
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