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Geschrieben von Wilde Irene am 07.03.2013 um 17:54:

  Spielbanken erhalten unzulässige Beihilfe. - Droht Rückerstattung in Millionenhöhe?

Spielbanken erhalten unzulässige Beihilfe. - Droht Rückerstattung in Millionenhöhe?

Der EuGH war offenkundig in der Rs. Leo-Libera nicht vollständig informiert. Ob es sich dabei um ein Versehen oder um eine absichtliche Täuschung bzw. sogar um Prozessbetrug handelte, wird sich wohl nicht mehr feststellen lassen.Man kann u.U. vorraussetzen, dass die Verrechnung der Mehrwertsteuer mit der Spielbankenabgabe unter Anrechnung eines Freibetrages von 1 Mio. und der Verstoß gegen den Neutralitätsgrundsatz dem EuGH in der Rs. Leo-Libera nicht bekannt war! - Wie sonst könnte der EuGH unter der Rn 36 des Urteils ausführen:

weiter: http://winyourhome.blogspot.de/2013/02/landesrechnungshof-rlp-deckt.html

Danke

Millionenhöhe? - das dürften wohl Milliarden € sein Applaus


Das dürfte das wirtschaftliche Aus für die Spielbanken bedeuten! Da werden wohl einige Geschäftsfüher in großer Erklärungsnot kommen ....... Zeigefinger



Geschrieben von lodermulch am 07.03.2013 um 22:02:

 

EuGH zur Wettbewerbsverzerrung:

(Rank Rn 35) Wenn zwei gleiche oder gleichartige Dienstleistungen, die dieselben Bedürfnisse befriedigen, im Hinblick auf die Mehrwertsteuer unterschiedlich behandelt werden, führt dies in der Regel zu einer Wettbewerbsverzerrung



..hat denn der grosse vorsitzende pg in den letzten jahren nicht etwa
keine mühe gescheut, um bei jeder sich bietenden gelegenheit zu
betonen, wie unterschiedlich doch das spiel in der halle und jenes im casino sei?

ich rekapituliere kurz seine kernaussage:

spielen im casino dient dem nervenkitzel, sehr viel geld
in sehr kurzer zeit gewinnen oder verlieren zu können.
spielen in der halle ist eine gekaufte unterhaltung, vergleichbar mit einem
kinobesuch, bei dem keinesfalls der monetäre aspekt im vordergrund steht: weder kann man sich ruinieren (originalzitat),
noch kann man aufgrund der gesetzlichen deckelung mit signifikanten gewinnen rechnen.

ich denke, jeder richter wird der argumentation folgen, die der wohl
intimste kenner der branche da aufstellt,
und zu dem ergebnis kommen,
dass hier zwei GÄNZLICH unterschiedliche bedürfnisse befriedigt werden.



Geschrieben von petergaukler am 07.03.2013 um 22:02:

  RE: Spielbanken erhalten unzulässige Beihilfe. - Droht Rückerstattung in Millionenhöhe?

Zitat:
Original von Wilde Irene
Spielbanken erhalten unzulässige Beihilfe. - Droht Rückerstattung in Millionenhöhe?

Der EuGH war offenkundig in der Rs. Leo-Libera nicht vollständig informiert. Ob es sich dabei um ein Versehen oder um eine absichtliche Täuschung bzw. sogar um Prozessbetrug handelte, wird sich wohl nicht mehr feststellen lassen.Man kann u.U. vorraussetzen, dass die Verrechnung der Mehrwertsteuer mit der Spielbankenabgabe unter Anrechnung eines Freibetrages von 1 Mio. und der Verstoß gegen den Neutralitätsgrundsatz dem EuGH in der Rs. Leo-Libera nicht bekannt war! - Wie sonst könnte der EuGH unter der Rn 36 des Urteils ausführen:

weiter: http://winyourhome.blogspot.de/2013/02/landesrechnungshof-rlp-deckt.html

Danke

Millionenhöhe? - das dürften wohl Milliarden € sein Applaus


Das dürfte das wirtschaftliche Aus für die Spielbanken bedeuten! Da werden wohl einige Geschäftsfüher in großer Erklärungsnot kommen ....... Zeigefinger




hallo irene wilde

warum eigentlich unzulässig ?

ich möchte mal sehen ,was die gewerblichen spielhallenbetreiber sagen ,wenn sie die gleichen abgaben wie die staatl. casinos haben ! schimpf




gruss pg.



Geschrieben von Meike am 08.03.2013 um 05:19:

 

Hallo zusammen,

die Prüfungen der Landesrechnungshöfe und des Bundesrechnungshofs sind immer wieder beeindruckend.

Sie dürfen zwar nicht prüfen was sie wollen, aber wenn sie denn prüfen, prüfen sie richtig und lassen sich nicht nur glaubhaft versichern

und können immer wieder die Ergebnisse so herrlich leicht verständlich und knackig darlegen.

Daher sollten sich einfach alle vielleicht den Text mal durchlesen

http://www.rechnungshof-rlp.de/icc/internet/med/5d1/5d160fdd-a2e4-0d31-c3fb-13a6040d17ef,11111111-1111-1111-1111-111111111111.pdf

Seite 7

Nr.8

....die Abgaben bei einigen Spielbanken auf Null verringert

.... nach einer Verringerung der Spielbankabgabe erstattete das Land einer Spielbank 0,7 Mio € zu viel

Wären bei einem Automatenspiel der Bruttospielertrag vollständig der Spielbankabgabe unterworfen worden...

..... Verwendung von Leistungen...nur unzureichend kontrolliert

..........Verwendungsnachweise nicht vollständig oder nicht zeitnah vorgelegt.

Tragfähige Konzepte hierzu wurden bisher nicht erarbeitet.



Geschrieben von jasper am 08.03.2013 um 08:50:

  RE: Spielbanken erhalten unzulässige Beihilfe. - Droht Rückerstattung in Millionenhöhe?

Daumen hoch für diesen thread Applaus


@petergaukler

"ich möchte mal sehen ,was die gewerblichen spielhallenbetreiber sagen ,wenn sie die gleichen abgaben wie die staatl. casinos haben !"



Was meinst Du damit?

Was würden denn Deiner Meinung nach "die gewerblichen Spielhallenbetreiber" sagen?

Liegt Dir ein nachvollziehbarer Nachweis darüber vor, wie hoch die staatlichen- bzw. die gewerblichen Spielbankbetreiber tatsächlich belastet werden?



Geschrieben von rosebud am 08.03.2013 um 09:50:

 

hi,

Nur eine Steuer (Spielbankabgabe) ?

Ich würde jubeln !

grüsse


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