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Geschrieben von L. Möller am 22.09.2006 um 11:40:

Fragezeichen Bestattungsrecht

Guten Morgen zusammen,

ich habe neben gewerberechtlichen Angelegenheiten auch mit allgemeinen ordnungsrechtlichen Dingen zu tun wie z. B. Bestattungsrecht. Deshalb hoffe ich, dass mir vielleicht einige von euch hier ihren Standpunkt zu folgendem Sachverhalt mitteilen können:

Eine Person verstirbt in der Gemeinde. Ein Bestattungsunternehmen wird von der Polizei verständigt und gebeten, den Leichnam abzuholen. Verpflichtete nach BestattG-SH sind vorhanden, erteilen dem Bestatter den schriftlichen Auftrag, eine "Sozialbestattung" durchzuführen, haben dem Bestatter jedoch zuvor erklärt, dass sie das nötige Kleingeld (Kostenvoranschlag 2.900,00 €!!) nicht hätten, da sie von SGB II-Leistungen lebten.

Der Bestatter weigert sich darauf hin, den Auftrag auszuführen und bittet das Ordnungsamt, also mich, den Auftrag zu erteilen. Klar, da ist die Kohle schließlich sicher. Mein Einwand, die Angehörigen müssten einen Sozialhilfeantrag stellen, wollte der Bestatter nicht gelten lassen. Er wolle das Risiko, dass der Antrag abgelehnt wird, nicht tragen.

Info: Nach dem BestattG-SH springen wir nur ein, wenn keine Angehörigen vorhanden sind, oder wenn diese sich weigern, den Auftrag zu erteilen. Beides ist hier erkennbar nicht der Fall.

Ich habe darauf hin den Bestatter per Ordnungsverfügung verpflichtet, die Bestattung vorzunehmen. Die Inanspruchnahme erfolgte nach dem Landesverwaltungsgesetz SH, der Bestatter ist m. E. hier Zustandsstörer, weil vom Zustand der Sache (eine Leiche ist eine Sache!) die Gefahr ausgeht und mangels Eigentümer derjenige verantwortlich ist, wer die tatsächliche Sachherrschaft über die Sache ausübt.

Wie ist die Rechtslage nach eurer Sichtweise?

Grüße aus Henstedt-Ulzburg
L. Möller



Geschrieben von anders am 22.09.2006 um 12:58:

  RE: Bestattungsrecht

Bitte den Bericht noch einmal z. B. in "Stehendes Gewerbe (allgemein)" bringen, da die Medienschau nur bei persönlichem Interesse geöffnet wird.

Also ganz schnell rein und die Erfolge werden nicht lange auf sich warten lassen.

Gruß
anders


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