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-- Gewerbeanmeldung Partnergesellschaft? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=11022)


Geschrieben von GewSe am 21.02.2013 um 10:04:

  Gewerbeanmeldung Partnergesellschaft?

Hallo Zusammen,

ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

Es handelt sich um eine Unternehmensberatung, welche im Partnerschaftsregister eingetragen ist.

Ist eine solche Gesellschaft verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden?

Wir haben uns bereits über andere Wege über eine Partnergesellschaft informiert und eigentlich ist diese "Rechtsform" für Freiberufler gedacht.

Eine sichere Aussage erhielten wir jedoch bisher nicht.



Geschrieben von Raindancer am 21.02.2013 um 11:31:

  RE: Gewerbeanmeldung Partnergesellschaft?

Hallö,

Zitat:
Partnerschaftsregister
In das beim Amtsgericht Charlottenburg geführte Partnerschaftsregister werden Partnerschaften eingetragen.
Es handelt sich hierbei nicht um Lebenspartnerschaften, sondern um eine Personengesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Architekten) zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Die Partnerschaft übt kein Handelsgewerbe aus.
Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein. Für die Verbindlichkeiten haften neben dem Vermögen der Partnerschaft grundsätzlich alle Partner persönlich. Grundsätzlich vertritt jeder Partner die Partnerschaft allein.
Quelle: Link

Da es sich um Personengesellschaften handelt, deren pers. haft. Ges. natürliche Personen sind, meine ich, dass diese nicht anders zu behandeln wären wie jede andere Personengesellschaft im Gewerberecht. Anmeldepflichtig ist jeder persönlich haftende Gesellschafter (pers. haft. Ges.) der Gesellschaft, soweit dieser unter das Gewerberecht fällt.

Gruß
Raindancer



Geschrieben von wyhlmaus50 am 22.02.2013 um 09:22:

 

Die Beratung von Unternehmen gehört zum job des Rechtsanwalts, Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters; ist also keine gewerbliche Tätigkeit, egal in welcher Rechtsform oder Partnerschaft.



Geschrieben von Thomas Mischner am 22.02.2013 um 09:48:

 

Dem Rechtsanwalt ist lediglich die rechtliche Beratung vorbehalten (wobei das RDG auch zulässt, dass Angehörige anderer Berufe rechtsberatend tätig sein dürfen), ebenso obliegt dem Steuerberater die steuerliche Beratung.
Die Tätigkeit eines Unternehmensberaters kann sowohl gewerblich als auch freiberuflich Art sein. Es kommt darauf an, ob im Einzelfall eine höhere Bildung erforderlich ist, wie z. B. bei einem beratenden Betriebswirt.
Die Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft stellt zumindest ein starkes Indiz dafür dar, dass es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Allerdings ist immer zu beachten, dass der Begriff „freier Beruf“ in keinem Gesetz allgemeinverbindlich definiert ist.


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