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Geschrieben von 27711 OHZ am 05.02.2013 um 14:32:

  Tierarzt und verwandte Tätigkeiten

Hallo liebe Gewerbe-Mitstreiter,
ich hab heute nun auch mal eine Frage an euch.

Bei mir war grade eine Bürgerin, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als Tierärztin für bestimmte Unternehmen (Pharmakonzerne u. ä.) Studien betreibt und die Ergebnisse dieser Studien den Unternehmen in Rechnung stellt. Muss man das als gewerblich anzumeldende Tätigkeit bewerten? Denn die Tätigkeit als Tierarzt an sich unterliegt ja nicht der gewerblichen Meldepflicht. Wie sieht es nun aber mit diesen betriebenen Studien aus, die ja dann quasi „verkauft“ werden an die besagten Unternehmen. Ebenso müsste es ja angemeldet werden, wenn sie in der Tierarztpraxis Medikamente oder irgendwelche Zusatzmittelchen oder sonst was verkauft. Sie selbst nennt diese Tätigkeit „Promotions-Studentin“ (?) und hatte das in ihrem vorigen Wohnort/Betriebsstätte auch angemeldet.

Würdet ihr diese Gewerbemeldung annehmen?

Grüße aus dem Bürgerbüro der Stadt Osterholz-Scharmbeck
Schmaldienst



Geschrieben von 27711 OHZ am 08.02.2013 um 12:49:

 

Hat denn wirklich keiner eine Idee oder Meinung dazu..?



Geschrieben von René Land am 09.02.2013 um 16:11:

  RE: Tierarzt und verwandte Tätigkeiten

Hallo nach Osterholz-Scharmbeck,

das Anfertigen der Studien steht meines Erachtens in engem (unmittelbarem) Zusammenhang mit der Tätigkeit als Tierarzt. Ich sehe - ausgehend von den Ausführungen im Ausgangs-Beitrag - hier eher eine freiberufliche Tätigkeit, die ggf. auf separater Honorar-Basis erfolgt.

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von Roesje am 06.11.2014 um 10:08:

Pfeil Tierarztpraxis als GmbH > Handel&Tierpension - Tierpension

Hallo!

Hab bzgl. Tierarztpraxis auch noch eine Frage:

Ein Tierarzt betreibt bei uns seit Jahren eine Kleintierpraxis - keine Gewerbemeldung wegen § 6 GewO

Nun hat er eine GmbH gegründet. Gegenstand des Unternehmens "Betrieb einer Tierarztpraxis" und wollte nun eine Gewerbeanzeige abgeben mit der Tätigkeit "kurative tierärztliche Praxis".

Habe ihm mitgeteilt, dass Tierärzte von der GewO nach § 6 freigestellt sind und keine benötigen.

Nun sprach er vor und teilte mit, dass er zukünftig auch eine Tierpension betreiben wird und für den Ankauf von Katzenstreu etc. (für die Pension) ja einen Gewerbeschein bräuchte.
Weiterhin teilt ihm der Bundesverband praktizierender Tierärzte mit, dass er als GmbH automatisch Gewerbe wäre (was ja quatsch ist). Handel mit Arzneimitteln betreibt er natürlich bereits schon seit Beginn seiner selbständigen Tätigkeit und fällt m.E. mit in sein Berufsbild rein (nicht anzeigepflichtig).

Fraglich ist, was mit dem Handel von Futtermitteln ist, den er auch schon immer betreibt (besonderes Futter, Nahrungsergänzung etc.). Hätte das dann schon längst angezeigt werden müssen? Hier frage ich mich, ob das noch unter das Berufsbild des TA fällt.

Eigentlich müsste es doch nun so sein, dass seine Tierarztpraxis (inkl. Handel Arnzeimittel) nicht anzeigepflichtig ist (ob als GmbH oder sonst was ist ja egal), aber die Tierpension anzeigepflichtig wird, da Gewerbe und nicht mehr unter den Beruf des Tierarztes fällt.

Richtig?



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 06.11.2014 um 13:18:

  Tierarzt und verwandte Tätigkeiten



also, wir würden das auch so sehen...Tierarztpraxis mit Abgabe der üblichen Arzneimittel...kein Gewerbe (egal, welche Rechtsform)

Tierpension = Gewerbe
Gruß und weiterhin frohes Schaffen



Geschrieben von Roesje am 06.11.2014 um 13:55:

 

Und wie sieht das grds. mit Futtermitteln aus?
Das wird ja auch oft gemacht, dass Tierärzte neben einer kleinen Apotheke auch Futtermittel oder sonstiges Tierzubehör mit anbieten, z.B. Zeckenzange usw.

Wäre ja rein theoretisch Gewerbe und anzumelden.
Lief bei hiesigem TA jedoch solange er noch keine GmbH war unter seiner Tierarztpraxis.



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 06.11.2014 um 16:28:

  Tierarzt und verwandte Tätigkeiten

streng genommen müsste der Tierarzt dies anmelden... aber ich glaube nicht, dass wir es merken würden, wenn er es "als Annex" zu seiner Haupttätigkeit in kleinem Stil laufen lassen würde...



Geschrieben von Rheinhesse am 06.11.2014 um 17:50:

  RE: Tierarzt und verwandte Tätigkeiten

Moin aus Rheinhessen,
stimme da den Kollegen aus Frankenthal zu. Müssten Sie - die Tierärztin meines Katers verkauft auch Nahrungsergänzungsmittel und Diätfutter - ist eine Linie die im übrigen nur
über Tierärzte vertrieben wird, so dass im Einzelfall geschaut werden muss / kann ob die Bagatellgrenze überschritten wird.



Geschrieben von Roesje am 07.11.2014 um 08:07:

 

Danke


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