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Geschrieben von tumari am 18.01.2013 um 10:40:

  Zweigniederlassung Deutschland mit Hauptniederlassung im Ausland?

Hallo zusammen,

gehe ich Recht der Annahme, dass die Anmeldung einer Zweigniederlassung in Deutschland nur möglich ist, wenn die Hauptniederlassung im Ausland eine juristische Person betreibt? Wie z.B. die Limited? Was ist denn mit Einzelgewerbetreibende die im Ausland ein Gewerbe haben und hier in Deutschland eine Zweigniederlassung anmelden möchten? Geht das? Habe hier nämlich einen polnischen Staatsbürger, der in Polen seine Hauptniederlassung (Elektroinstallateur) gemeldet hat und in Deutschland eine Zweigniederlassung anmelden möchte. Da, wo er seine letzte "Baustelle" hatte, ist er wohl auch schon in der Handwerkskammer eingetragen worden. Ich finde zwar auch, dass er ein Gewerbe anmelden muss, aber als Hauptniederlassung, oder irre ich mich?

Danke im Voraus.



Geschrieben von Civil Servant am 21.01.2013 um 10:14:

 

Moin

grundsätzlich sehe ich nicht, mit welcher Begründung eine nat. Person hier anders behandelt werden sollte wie eine nat. Person. Zweigniederlassungen einer Person mit Hauptsitz im Ausland halte ich für möglich.

Was Abgrenzungsfragen Hauptniederlassung/Zweigniederlassung anbetrifft, würde ich auf die allgemein gültigen Ausführungen in den VV zum § 14 GewO verweisen.


MI



Geschrieben von tumari am 23.01.2013 um 07:41:

 

Hmmmmmmm irgendwie überzeugt mich das noch nicht so ganz. Kopfkratz Trotzdem Danke für die Antwort. Mich irritiert nur, dass ich diesbezüglich in der Kommentierung nichts finde. Es wird nur von juristischen Personen gesprochen, die im Ausland eine Hauptniederlassung haben. Hat viellecht doch irgendjemand einen ähnlichen Fall gehabt?????? Hilfeeeeeeeeeeee, der Gewerbetreibende wartet auf mein Anruf geschockt



Geschrieben von tumari am 23.01.2013 um 08:32:

 

Dies habe ich noch durch ein Info Schreiben der IHK Berlin gefunden.

"Die Gründung einer selbständigen Niederlassung (Zweigniederlassung)
Eine Zweigniederlassung kommt für diejenigen Unternehmen in Betracht, deren Hauptniederlassung bereits in das Handelsregister eingetragen ist oder – wenn es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt - deren Hauptniederlassung in das Handelsregister einzutragen wäre, wenn
das Unternehmen in Deutschland ansässig wäre."



Geschrieben von Motcha am 06.02.2013 um 17:42:

 

Hallo Leute,

ich habe hier ein ähnliches Problem:

Eine Firma aus Albanien, dort im Handelsregister eingetragen, hat hier eine unselbstständige Zweigstelle eröffnet.
Beide GFs sind Albaner, einer lebt in Deutschland.
Gibts eine Rechtsgrundlage nach der die das dürfen? Ich habe in der Kommentierung nichts gefunden. 2010 wurde die Firma hier schon mal ohne wenn und aber angemeldet (kurz darauf wieder abgemeldet).

Danke und viele Grüße



Geschrieben von Civil Servant am 07.02.2013 um 11:15:

 

Zitat:
Original von Motcha
Gibts eine Rechtsgrundlage nach der die das dürfen?


Das Problem ist, dass es umgekehrt ist. Man darf alles, es sei denn es ist verboten.

Bei Albanern sollte die Ausländerbehörde eingeschaltet werden. Evtl. ist da nach dem Aufenthaltsrecht etwas zu machen. Das wäre dann aber Sache der Ausländerbehörde. Man kann auch Mal das Amtsgericht einschalten, weil hier ein Fall einer Nicht-EU-Firma vorliegt. Die müssen u.U. hier einen HR-Eintrag erwirken.

Gruß von der Lahn

Frank Schuster



Geschrieben von Motcha am 07.02.2013 um 12:07:

 

Huhu,

die zuständige Ausländerbehörde hab ich schon angefragt, bin mal gespannt was dabei rauskommt.

Ahja das Registergericht, daran hatte ich noch gar nicht gedacht. Aber muss eine unselbstständige Zweigstelle denn überhaupt noch eingetragen werden? Oder gilt dass nur für deutsche Firmen?

Grüßle



Geschrieben von Civil Servant am 07.02.2013 um 14:56:

 

Im deutschen HR müssen je nach den näheren Umständen des Einzelfalls auch Niederlssungen ausl. jur. Personen eingetragen werden.

Ich bin schon alt und kann mich deswegen noch gut an die Zeiten (vor 1999) erinnern, in denen ganz viele "ausländer" im HR eingetragen waren.

Aber im Ernst: Auch die Ltd., die hier ihre Betriebsstätte haben, müssen bei uns im HR eingetragen sein. Die Rechtsgrundlagen finden sich im GmbHG bzw. im HGB.

Gruß

Frank Schuster



Geschrieben von Manfred Milbrodt am 07.02.2013 um 15:48:

 

Hallo aus Schwentinental,
ich bin auch schon alt und kann mich nicht so Recht daran erinnern Weißnicht , was ich gestern noch erledigen wollte Weißnicht , aber an §§ 13d HGB ff und das wir das schon verschiedentlich thematisiert hatten, erinnere ich mich z.B.



Geschrieben von Motcha am 11.02.2013 um 08:07:

 

Guten Morgen,

vielen Dank für den Link! Demnach muss nur eine Zweigniederlassung im HR eingetragen werden. Wenn jetzt noch der GF der in Deutschland lebt den richtigen AT hat ist die Angelegenheit zum Glück erledigt.
Vielen Dank für eure Hilfe!

Grüßle



Geschrieben von G. Schneider am 06.06.2013 um 12:50:

  ausländische Firma

Hallo zusammen,

ich muss jetzt auch nochmals nachfragen: Applaus

Bei uns möchte eine ägyptische Einzelfirma, die in Damaskus im Handelsregister eingetragen ist (Nachweise wurden vorgelegt) eine Zweigstelle eröffnen. Gewerberäume sind vorhanden (Pachtvertrag wurde vorgelegt), allerdings wohnt der Inhaber in Ägypten und ist nur hin und wieder hier in der Firma. Er hat einen Bevollmächtigten benannt, der hier in Deutschland seine Geschäfte leiten wird.

Ist eine Anmeldung gewerberechtlich möglich???

Vielen Dank.
Danke

Gruß
G. Schneider



Geschrieben von Civil Servant am 06.06.2013 um 13:38:

  RE: ausländische Firma

Zitat:
Original von G. Schneider
Ist eine Anmeldung gewerberechtlich möglich???


Ich sehe da keine Probleme. Würde aber mit dem Amtsgericht noch einmal Kontakt aufnehmen.

Allerdings ist Damaskus die Hauptstadt Syriens und dort soll eine ägyt. Fa. eingetragen sein?

Gruß aus dem sommerlichen Wetzlar

Frank Schuster



Geschrieben von G. Schneider am 06.06.2013 um 14:11:

  xxx

meinte natürlich Syrien

Danke für die Antwort!



Geschrieben von Emsland am 21.10.2015 um 14:36:

 

Moin Moin

ich habe hierzu leider noch eine Frage.

Kann ein Rumäne in Deutschland eine unselbständige Zweigstelle anmelden (Auslieferungslager), wenn die die Hauptniederlassung weiterhin in Rumänien ist? Die Firma in Rumänien ist nicht im Register eingetragen. Der Inhaber der Firma lebt weiterhin in Rumänien. In Deutschland ist im Auslieferungslager eine vertretungsberechtigte Person beschäftigt. Von hier werden die Artikel verschickt.

Steh ein wenig auf dem Schlauch und brauche eure Hilfe
Wand



Geschrieben von Civil Servant am 06.01.2016 um 14:53:

 

Neuer Fall:

Ein Ägypter lässt über einen Beauftragten ein Gewerbe hier anmelden. Der Ägypter bleibt überwiegend in Nordarfrika und in Deutschland werden auch nur Waren z.B. gebrauchte Kfz angekauft.

Zuerst hatte ich Zweifel, ob überhaupt ein Gewerbe vorliegt, weil in Deutschland nur der Ankauf erfolgt. Der klassische Gewerbebegriff unterstellt aber, dass Waren oder Dienstleistungen angeboten werden. Gerade dass soll in Deutschland aber nicht erfolgen.

Für das Vorliegen eines Gewerbs streitet, dass die ägyptische(n) und die deutsche Betriebsstätte(n) nicht getrennt zu sehen sind.

Schlüssiger erscheint mir die Anmeldung einer unselbständige Zweigstelle.

Gibt es andere Meinungen?



Geschrieben von HBinder am 07.01.2016 um 07:41:

 

Hallo,

zu:
Zitat:
Schlüssiger erscheint mir die Anmeldung einer unselbständige Zweigstelle.


Ich würde mich dieser Auffassung anschließen.

Gruß
HBinder



Geschrieben von Pedda am 25.07.2017 um 15:59:

 

Neue Konstellation!

Rumänischer Staatsbürger Hauptwohnsitz in Rumänien, kein Nebenwohnsitz, Betriebsstätte in Deutschland. Ist diese Konstellation überhaupt zulässig? Komischerweise wollen unter selbiger Anschrift 12 unterschiedliche Rumänen jeweils eine Hauptniederlassung anzeigen.

Vielen Dank für die Hilfe



Geschrieben von Civil Servant am 25.07.2017 um 16:58:

 

Vermehrt lehen kommunale Ordnungsämter die Entgegennahme derartiger Meldungen ab, weil Scheinselbständigkeit offensichtlich ist. Keine dieser Behörden meldet, dass es zu Leistungsklagen gekommen ist!!!

Dazu hat unser Foren-Boss René Land auch auf dem Bundesfahndertreffen in Bookholzberg vor wenigen Wochen gesprochen.

Wenn die Meldungen doch entgegengenommen werden: Kopien davon zusammengetackert an den Zoll - Finanzkontrolle Schwarzarbeit und an das FA.

Generell gilt aber, dass eine Person mit Aufenthalt im Ausland hier ein Gewerbe betreiben kann. Nirgendwo steht, dass der Gewerbetreibende permanent anwesend sein muss. Er kann sich anderer Personen bedienen, Vollmachten erteilen usw.



Geschrieben von Roesje am 26.07.2017 um 11:46:

 

Ich kenne solche Fälle eigentlich nur so:

Wenn Hauptniederlassung im Ausland, dann greift § 4 GewO, hierfür muss der "Gewerbetreibende" jedoch auch entsprechende glaubwürdige Unterlagen aus dem Ausland vorlegen. Denn § 4 GewO gilt nicht mehr, wenn hier die Hauptniederlassung sein soll bzw. im Ausland kein Gewerbe besteht.
Bei solchen Fällen bestünde ja dann ggf. die Möglichkeit, mit IMI zu überprüfen, ob das in dem Ausland auch so der Fall ist, wie der Gewerbetreibende sagt.

Wenn also der Rumäne X hier ein Einzelunternehmen anmelden will, wohnt aber in Rumänien...dann würde ich sehr hellhörig werden. Wenn dieser Rumäne dann auch kein Wort Deutsch könnte, würde ich knallhart zurückweisen.

Hatte hier mal einen Slowaken, der hier für verschiedene Handwerksdienstleistungen eine Zweigstelle eröffnen wollte. Er legte mir Gewerberegisterauszüge aus der Slowakei vor. Ich hatte hier das Glück, dass die HWK mit im Boot war.

Grds. hatte ich zunächst auch den Verdacht auf Scheinselbständigkeit bzw. dubiose Bauchgefühle ;-) ...der Mann konnte kein Wort Deutsch, die Unterlagen waren mir suspekt, die Betriebsstätte war ein Seniorenheim.

Ich ließ mir also den Pachtvertrag vorlegen, telefonierte mit der Heimleitung, die mir ihr OK gaben, die HWK brauchte allerdings erst die Anmeldung und dann musste der Mann bei denen seine Berufsqualifikation nachweisen/überprüfen lassen...hatte alles gepasst.
Enge Zusammenarbeit mit anderen Behörden halte ich hier für sehr notwendig und hilfreich. Auch die Clearingstelle der RV hatte ich bei einem Fall schon mal zu Rate gezogen und dort sehr gute Infos erhalten, welche Merkmale eine Scheinselbständigkeit kennzeichnen.
Überhaupt habe ich die Erfahrung gemacht, dass sich FA, HWK, RV und auch FKS freuen, wenn die Gewerbeämter auch mal Meldungen hinterfragen, da die sehr viele Probleme bekommen, wenn das Gewerbeamt schnarchig alles abstempelt. Man rennt also bei diesen Behörden eher offene Türen ein, wenn man sie um Hilfe bittet ;-).

Bei dem Fall mit mehreren Rumänen unter gleicher Anschrift gehe ich ganz stark von Scheinselbständigkeit aus.

Ich weise solche Meldungen mittlerweile rigoros zurück und verweise auf das Feststellungsverfahren der Rentenversicherung. Ich erkläre das dann so, dass die Leute dieses Verfahren durchführen können und, sofern sie mir einen Bescheid der RV über die Feststellung der Selbständigkeit vorlegen, einer rückwirkenden Anmeldung nix im Wege stünde.

Was soll ich sagen? Es kam nie wieder einer...
Leistungsklage gab es auch noch nie, aber meine Erfahrung ist, dass alle Fälle, die der FKS mit Anhaltspunkten gemeldet werden, im Sande verlaufen, weil die schlicht zu wenig Zeit für sowas haben und nur dann tätig werden können, wenn konkrete Infos zu Baustellen etc. vorliegen. Heißt: Die Scheinselbständigen bekommen was sie wollen und es passiert denen i.d.R. nix. Deswegen versuche ich die Weitermeldung an den Zoll zu vermeiden, auch als Entlastung für die FKS, und weise lieber zurück.

Nur noch bei Fällen, bei denen mein Bauchgefühl selbst unsicher ist, weil derjenige z.B. ausreichend Deutsch kann, gebe ich an den Zoll weiter.



Geschrieben von Pedda am 26.07.2017 um 16:01:

 

ich sage es mal so, ein und derselbe Vermittler (oder seine reizende Gattin) begleiten unsere rumänischen Dienstleistungserbringer aus dem Bereich "Einbau von genormten Baufertigteilen" die natürlich ALLE kein Wort Deutsch sprechen zur Anmeldung.

Ich denke zur Zeit darüber nach, dass diese zukünftig einen vereidigten Übersetzer mitbringen, damit ich weiß was die wollen und diesen Vermittler nicht mehr akzeptiere. Amtssprache ist nunmal deutsch und dann wären die schon einmal die ersten Euros los, bevor die überhaupt eine Schüppe in der Hand hatten. Aber vermutlich stehe ich dann schon bald in der Bildzeitung!

Amtssprache deutsch


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