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Geschrieben von Gewerbeanfänger am 28.12.2012 um 11:13:

  Gewerbeanmeldung Hauptniederlassung / Zweigstelle

Hallo Zusammen,

kurz vor dem Jahreswechsel hab ich noch eine etwas knifflige Frage zu lösen und wäre um gute Ratschläge dankbar.

Es handelt sich um eine GmbH welche Ihren Betriebssitz in A-Dorf hat, die Anschrift lautet jedoch auf B-Dorf.

Ich bin der Meinung dass das Gewerbe in A-Dorf angemeldet werden muss finde hierzu jedoch keinerlei Rechtsgrundlage. Wo steht dass denn, dass die GmbH am Betriebssitz angemeldet werden muss und ggf. in B-Dorf lediglich eine Zweigniederlassung gegeben ist.

Vielen Dank und allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Viele Grüße
Tobi



Geschrieben von LKWittenberg am 28.12.2012 um 11:28:

  RE: Gewerbeanmeldung Hauptniederlassung / Zweigstelle

Sofern es sich um Niederlassungen handelt und nicht nur um irgendwelche Postfächer sind A- und B Dorf anzumelden; § 14 GewO.



Geschrieben von Gewerbeanfänger am 28.12.2012 um 11:42:

 

Aber wo steht denn dass die GmbH tatsächlich am Sitz angemeldet werden muss??

Vielen Dank



Geschrieben von wyhlmaus50 am 28.12.2012 um 11:56:

 

Im GmbHG:
§ 4a Sitz der Gesellschaft
Sitz der Gesellschaft ist der Ort im Inland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt.

Davon unabhängig ist der Ort der Gewerbeausübung, § 14 GewO.



Geschrieben von Gewerbeanfänger am 28.12.2012 um 12:02:

 

vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Nun wünsche ich nochmal einen guten Rutsch ins neue Jahr


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