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Geschrieben von SAVARD am 23.11.2012 um 12:14:

  Abmeldung von Amts wegen bei fehlender Erlaubnis

Hallo!

Leider ist ein Missgeschick passiert: Eine Gewerbeanmeldung (Pfandleih) ist durchgegangen ohne nach der Erlaubnis zu fragen. Nun wollen wir dieses Versehen korrigieren, leider ist die gute Frau, die das Gewerbeangemeldet hat, nicht mehr zu erreichen.

Nach Rücksprache mit der erlaubniserteilenden Behörde (Wohnort) steht fest, dass die Dame KEINE Erlaubnis erhalten oder beantragt hat.

Nun wollen wir sie natürlich darauf aufmerksam machen, dass sie das Gewerbe so nicht ausführen darf und erstmal eine Erlaubnis beantragen muss.

Leider ist sie, wie gesagt, nicht zu erreichen. Laut Aussage eines Bevollmächtigten (dieser hatte die Anmeldung durchgeführt für die Dame) findet KEIN Betrieb in diese Richtung statt. Es wäre, laut seiner Aussage, kein Problem denn die Dame würde nichts illegales tun wollen.

Leider haben wir Bedenken, ob es die Dame überhaupt gibt.

Ist eine Abmeldung, bzw. eine Verminderung der Tätigkeiten (hat noch andere, erlaubnisfreie Tätigkeiten angemeldet) von Amts wegen möglich?

Grüße



Geschrieben von Runge am 23.11.2012 um 13:41:

 

Eine Abmeldung von Amts wegen wäre nur möglich, wenn sicher feststeht, dass die angemeldete Tätigkeit nicht (mehr) ausgeübt wird und eien Abmeldung ansonsten auch nicht erreicht werden kann.

Eine Anmeldung für ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ist auch dann entgegen zu nehmen, wenn die Erlaubnis nicht vorliegt. In diesem Fall wäre die Erlaubnisbehörde gefragt.

Etwas stutzig macht mich allerdings, dass nach Auskunft des Bevollmächigten etwas angemeldet wurde, was gar nicht ausgeübt werden soll? Das wäre doch dann eine falsche Angabe, die von der Gewerbebehörde geahndet werden könnte?

Für die Gewerbeanzeige müßte die Dame doch einen Betriebssitz bei euch haben. Das könnte man doch überprüfen und wenn es da definitiv nichts gibt, käme u.U auch wieder die Abmeldung von Amts wegen in Betracht.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende,
Regina Runge



Geschrieben von Sorgenschweinchen am 23.11.2012 um 14:07:

 

Was mich jetzt stutzig macht - warum gibt es Bedenken, ob "es die Dame überhaupt gibt" ? Gab es keinen PA oder so ? Man könnte ja auch einfach das EMA des Wohnortes fragen, um diesen Punkt zu klären. Und zusätzlich kommt mir der Gedanke, ob man nicht auch den Bevollmächtigten kurz überprüfen sollte. Ich finde es ungewöhnlich, dass man die Dame nicht erreicht, aber den Bevollmächtigten, der auch gleich über alles Auskunft geben kann. Ist da ein Strohmannverhältnis ?


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