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Geschrieben von Simone R. am 30.10.2012 um 14:54:

Fragezeichen Pferdewirt, Pferde bereiten

Hallo liebe Kollegen,

wir haben eine Anfrage einer Bürgerin, die Pferdewirtin ist und die Tätigkeit "Pferde bereiten" ausübt. Darüber hinaus gibt sie Reitunterricht.
Das alles macht sie beispielsweise auch auf anderen Höfen oder in anderen Städten.

Kann bei uns bzw. generell ein Gewerbe angemeldet werden?

Danke für eure Antworten!



Geschrieben von DanielV am 30.10.2012 um 15:24:

 

Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede
wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, die
auf eigene Rechnung,
eigene Verantwortung und
auf Dauer mit der
Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

Ich würde da ein Gewerbe anmelden, denn wie ein Golflehrer wird sie für die DL (Zureiten o. man könnte auch sagen "Erziehen von Pferden) bezahlt.



Geschrieben von Roland Kissau am 31.10.2012 um 08:09:

 

Moin aus Hückeswagen!

Das ist auf jeden Fall ein anmeldepflichtiges Gewerbe, siehe auch Ziffer 2.3 der Hessischen GewAnzVwV.
Eine schöne restliche Woche wünscht

Roland Kissau


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