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Geschrieben von Brau490 am 22.10.2012 um 14:29:

  Name in Gewerbeanmeldung

Ich habe einen ungehaltenen Gewerbetreibenden, der unbedingt seinen Fantasienamen oben in der Gewerbemeldung stehen haben möchte. Dort steht aber ja: "Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform". Ich weigere mich, dort irgend etwas hinein zu schreiben. Der Gewerbetreibende benötigt dies für die Bank. Wie handhabt Ihr das? Hat schon gleich mit Klage gedroht...........



Geschrieben von Gewerbe2007 am 22.10.2012 um 15:10:

 

Lesen Siehe § 14 Rdn. 64 GewO. Ich deute es so, dass es eine Kannbestimmung ist. Handhaben Sie es doch einfach so, wie für Gaststätten auch und tragen den Fantasienamen in Klammern ein.

Schönen Feierabend und herzliche Grüße aus Thüringen.



Geschrieben von Christiane am 22.10.2012 um 15:14:

 

Wie du richtig gesehen hast, kommt in Feld 1 der in einem Register eingetragene Name.
Es kann niemand von dir verlangen, dass du einen Fantasienamen dort einträgst, auch eine Bank nicht.
Der Gewerbetreibende als Einzelunternehmen handelt unter seinem Namen. Was ist, wenn ihm einfällt sich nächsten Monat umzubenennen?

Unser Gewerbeprogramm gibt die Möglichkeit, einen Geschäftsnamen zu registrieren. Das machen wir, wenn der Gewerbetreibende ausdrücklich darauf besteht, sonst nicht.
Die Bezeichnung wird aber schon nicht mehr ausgedruckt, wenn es sich um eine eingetragene Firma oder eine GbR handelt, da diese im Feld 1 automatisch ausgedruckt wird.

Christiane



Geschrieben von roki am 22.10.2012 um 15:22:

 

Hallo Frau Kollegin,

ich würde das grundsätzlich genauso handhaben wie Sie. FN 1und 2 haben eben gerade die Funktion, eine juristische Person, einen Einzelkaufmann und Personengesellschaften als solche Kenntlich zu machen. Dafür ist ja auch der Eintrag im entsprechenden Register anzugeben.

Phantasienamen gehören da einfach nicht hin. Ob der Gewerbetreibende dann unter seinem Phantasienamen im Geschäftsverkehr auftritt ist mir als Gewerbebetrieb egal. Wer als Einzelunternehmen auftritt, wird auch als solches geführt!

In meinem Gewerbeprogramm kann ich sogar etwas in FN 1 eintragen, es wird aber nicht ausgedruckt, solange die Rechtsform als Einzelunternehmen angegeben ist.

Vielleicht hilft dem Antragsteller eine Formulierungshilfe weiter: Er sollte seine Firma mit dem Phantasienamen und dem Zusatz "Inhaber XYZ" im Geschäftsverkehr auftreten lassen. Dann hat er auch kein Problem mit der Bank.

Schöne Woche noch.

Arne Feldmann



Geschrieben von Moni J. am 22.10.2012 um 15:22:

 

Unser Programm sieht die Angabe eines Geschäftsnamens auch vor. Dieser steht dann im Feld Nr. 1 mit dem Hinweis Phantasie-/Geschäftsname "xyz".

Ich hätte aber auch kein Problem damit, diesen Hinweis selbst beizusetzen um eben klarzustellen, dass es sich dabei nicht um eine eingetragene Bezeichnung handelt.

Liebe Grüße aus dem Westerwald!
Hier pfeift der Wind so kalt!



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 22.10.2012 um 20:34:

 

Hallo............. und ein freundliches Moin

Wir orientieren uns beim Ausfüllen der Felder an den Gewerbeanzeigen-Verwaltungsvorschriften unseres Landes und diese sehen nun mal (wie auch die Bundesausgabe) vor, dass nur tatsächliche Firmennamen einzutragen sind. Also auch tatsächlich eine Firma im Sinne des HGB unter diesem Namen vorhanden ist.

Bei uns werden deshalb sog. Etablissemnt-Namen (Werbenamen etc.) hinter der angemeldeten Tätigkeit aufgenommen (z. B. "Einzelhandel mit Bettenwaren unter der Bezeichnung Sonnenschein-Reisen" etc.)



Geschrieben von Motcha am 23.10.2012 um 09:22:

 

Hallöchen,

wir machen es auch so, dass wir bei nicht eingetragenen Firmen den Namen, wenn gewünscht, in Anführungszeichen in die Tätigkeitsbeschreibung mit aufnehmen.

Grüßle


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