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Geschrieben von Sandra am 25.09.2012 um 12:47:

  Wechsel der persönlich haftenden Gesellschafterin

Weißnicht
Ich komme hier mit folgender Sache nicht weiter ...... :

Das Registergericht teilt mit, dass die persönlich haftende Gesellschafterin „M-GmbH“ aus der „R-GmbH & Co.KG“ ausgeschieden und dafür die „R-GmbH“ als solche eingetreten sei.

Mir stellt sich die Frage, wie der Wechsel der persönlich haftenden Gesellschafterin gewerberechtlich zu erfassen ist. In unserem Gewerbeprogramm (MIGEWA) kann im Bearbeitungsmodus die persönlich haftende Gesellschaft nicht einfach aktualisiert werden.

Mir stellt sich daher folgende Frage:

Ist die GmbH & Co.KG komplett abzumelden und mit der neuen phG wieder anzumelden? Ist hierfür eine Gewerbeanzeige (An- und Abmeldung) von der R-GmbH & Co.KG erforderlich (ggf. mit welchem Meldegrund)?

Ich hatte diesen Fall noch nicht und weiß nicht so recht weiter.......

Über zahlreiche Hilfestellungen wäre ich dankbar!



Geschrieben von VoPi am 04.10.2012 um 14:04:

  RE: Wechsel der persönlich haftenden Gesellschafterin

Vielleicht hilft das nachfolgende Thread weiter:
KG wird GmbH & Co. KG (Suche: KG wird GmbH & Co. KG) - z.B. der Beitrag des Herrn Thomas Mischner oder das beiliegende Hinweisblatt.
Hierfür steht in unserer Software u.a. die Funktion des Gesellschafter - Aus- und Eintritts zur Verfügung.

Freundliche Grüße und beste Wünsche für den Tag/ die Restwoche mailt Ihnen VoPi aus "Struceberch".



Geschrieben von Sandra am 04.10.2012 um 14:43:

  RE: Wechsel der persönlich haftenden Gesellschafterin

Applaus
....super...., das hilft schon weiter......, vielen Dank und auch noch eine angenehme Restwoche.....!

Gruß aus Hessen!
Sandra



Geschrieben von Emsland am 03.08.2016 um 08:40:

 

Moin Moin

ich muss dieses Thema nochmals wieder aufwärmen, da ich bezüglich einer Gewerbemeldung eine Frage habe.

Durch unseren Außendienst konnte festgestellt werden, dass eine XY GmbH & Co. KG, vertr. durch die A GmbH bei uns kein Gewerbe mehr ausübt. ZU einer Gewerbeabmeldung ist es bis jetzt noch nicht gekommen, daher wurde Kontakt mit einem der GEschäftsführer aufgenommen. Dieser teilte nunmehr mit, dass die XY GmbH & Co KG verkauft worden ist, die A GmbH durch die B GMbH ausgetauscht worden ist und gleichzeitig der Betriebssitz der XY GmbH & Co KG sowie der B GmbH nach Frankfurt verlegt worden ist. Dies wurde notariell alles an einem Tag erledigt. Jetzt stellt sich für mich die Frage, wer muss das Gewerbe bei uns abmelden? Die A GmbH oder die B GmbH. Irgendwie stehe ich zurzeit auf`Schlauch unglücklich . Hoffe ihr könnt mit weiterhelfen.

PS die B GmbH gibt es mittlerweile nicht mehr.


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