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-- Design von Druckmotiven - Spreadshirts (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=10458)


Geschrieben von landratsamt am 25.09.2012 um 08:58:

  Design von Druckmotiven - Spreadshirts

Hallo,

gestern war ein Bürger bei mir, der Druckmotive für einen sog. "Spreadshirt-Shop" entwerfen möchte. Diese Motive werden dann auf die Spreadshirt-Seite" hochgeladen und man kann im Internet dann aus diesen Motiven (lt. Wikipedia werden 30.000 /Woche hochgeladen) T-Shirts, Tassen o.ä. selbst gestalten.

Pro Artikel, der mit dem "eigenen Entwurf", gestaltet wird, erhält der Herr eine selbst festgelegte Provision (ca. 3,00 Euro). Er geht aber mit dem Kunden, der sich z. B. das T-Shirt gestaltet keine Geschäftsbeziehung ein sondern lediglich mit der Internetplattform, der er sein Motive zur Verfügung stellt.

Nun meine Frage, ist das als Gewerbe einzustufen oder als freie Tätigkeit. Ich freue mich über Antworten.

Vielen Dank und schönen Tag noch.

U. Schafroth



Geschrieben von Anni Weiler am 26.09.2012 um 08:14:

  RE: Design von Druckmotiven - Spreadshirts

Moin,

ich würde das als freie Tätigkeit einstufen, da er die Motive selbst entwirft. Er wird kreativ und schöpft diese Kreativität ab. Das ist wie Bilder malen.

Würde er nur vorgefertigte, bereits bestehende Motive ins Netz stellen, sähe ich das anders. Dann vermarktete er Bestehendes. So erschafft er aber selber.

Lieben Gruß - Anni



Geschrieben von Runge am 26.09.2012 um 08:20:

 

Guten Morgen aus Bad Fallingbostel,
ehrlich gesagt stelle ich es mir schwierig vor, bei dem, was es schon alles gibt, noch eigene Motive zu entwerfen, die dann auch von einem ausreichend großen Kundenkreis gekauft werden.

Bei solchen Motiven auf T-Shirts usw. würde ich doch eher vermuten, dass bereits Vorhandenes (möglicherweise in abgewandelter Form) verwendet wird.

Viele Grüße, Regina Runge



Geschrieben von Steffen Balzer am 26.09.2012 um 09:01:

 

Hallo,

ich sehe das wie Anni. Ich würde hier auch von keiner gewerblichen Tätigkeit ausgehen.

Gruß, Steffen


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