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Geschrieben von Raguhn-Jeßnitz am 14.09.2012 um 08:31:

  Bestätigung von neuen Wachpersonen

Hallo zusammen,

in unserer 10.000 Ew zählenden Kommune kommt es nicht so oft vor, dass man sich mit einem Bewachungsgewerbe befassen muss. Nun ist es aber "passiert". Erlaubnisverfahren u.s.w. ist abgeschlossen. Das Bewachungsunternehmen hat nun auch pflichtgemäß sein Wachpersonal, samt erforderlicher Unterlagen, gemeldet.
Nun habe ich aber nicht wirklich was gefunden, ob und wie die Bestätigung des Wachpersonals erfolgen soll. Im § 34a Abs. 3 steht nur "kann" und in Abs. 4 ist nur die Untersagung der Beschäftigung von Personen geregelt.

Daher würde es mich brennend interessieren, wie das in anderen Kommunen (sicherlich mit mehr Erfahrung) gehandhabt wird und wie son eine Bestätigung aussehen kann.

Vielen Dank vorab.



Geschrieben von Christiane am 14.09.2012 um 08:49:

 

Ich habe da ein Formblatt zur Zuverlässigkeitsprüfung von Wachpersonen, das ich aus einem von der Stadt Schwentinental freundlicherweise zur Verfügung gestellten Formular erarbeitet habe. Dazu wird das entsprechende FZ angefordert beim Bundesamt für Justiz. Nachfrage bei der Polizei und u.U. Staatsschutz.
Wenn alles ok ist, gibt es ein kleines formloses Anschreiben an den Unternehmer, dass er die Person einstellen kann. Und einen Kostenbescheid über 20 €.

Christiane



Geschrieben von Raguhn-Jeßnitz am 14.09.2012 um 09:01:

 

Hallo Christiane,

danke für die schnelle Antwort. Das mit den erforderlichen Unterlagen ist ja auch alles gut im § 34a GewO und in der BewachV beschrieben. Eben nur nicht, wie die Bestätigung erfolgen soll.
Da macht die Bestätigung durch formloses Schreiben auch Sinn. Und Gebühren sowieso, man ist ja schließlich tätig geworden. Formulier

Für die Meldung durch den Bewacher habe ich mir auch einen entsprechenden Meldebogen "erarbeitet". Da gibts ja etliche Vorlage im Net.

Also vielen Dank nochmals und viele Grüße aus Raguhn-Jeßnitz in den Harz.


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