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-- Fotodesigner Freiberuflich oder Gewerbe? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=10419)


Geschrieben von andrege am 13.09.2012 um 09:46:

  Fotodesigner Freiberuflich oder Gewerbe?

Hallo Zusammen! Moin

Hier mal meine Frage.

Ich habe mich beim Finanzamt als Fotodesigner als ein Kleinunternehmen gemeldet. Werde aber hauptsächlich als Fotoassistenz arbeiten.

Anschließend habe ich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, der Versicherungsmarkler hat dann zu mir gesagt das ich mich trotzdem bei meiner Stadt als Kleingewerbe im Gewerbeamt anmelden muss.

Ich bin dann zu meinem Steuerberater der hat dann gesagt das ich das nicht tun muss da ich als Fotodesigner freiberuflich bin.

Ich habe aber bis jetzt auch noch keine Bestätigung vom Finanzamt bekommen obwohl ich mich seit einem Monat angemeldet habe.

Frage nun : Muss ich mich wirklich noch beim Gewerbeamt als Kleinunternehmen melden oder hat der Steuerberater recht und ich gelte als Freiberufler??

Ich bin etwas verunsichert!


Liebe Grüße
Andre



Geschrieben von Steffen Balzer am 13.09.2012 um 11:19:

 

Hallo Andrege.

Willkommen im Forum smile

Ich sag mal, die folgende Antwort wäre Perfekt in deinem Fall:


Zitat:
Die gewerbliche Ausübung Ihrer Tätigkeit ist in Ihrer örtlichen Gewerbemeldestelle anzeigepflichtig.
Bitte beachten Sie:
Die Abgrenzung zwischen einem Freien Beruf und einer gewerblichen Tätigkeit ist in dem von Ihnen gewünschten Tätigkeitsbereich einzelfallabhängig. Erste individuelle Informationen über die Zuordnung Ihres Tätigkeitswunsches zu den Freien Berufen oder zum Gewerbe können Sie bei Ihrem Gewerbeamt erhalten.
(Quelle: http://www.gewerbeanmeldung.nrw.de, leicht geändert )


Im hiesigen Lexikon steht zum Fotodesigner:

Zitat:
Fotodesigner
Kategorie: GERIX-ONLINE Kein Gewerbe
Quelle: VG Sigmaringen, Gewerbearchiv 1995, 485
Voraussetzung: Eigene Bilderfindungen, Gefühle, Wünsche zum Ausdruck bringt. Der Foto-Designer konzipiert und inszeniert Bildwelten
Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald


Die Frage ist, inwieweit du schöpferisch und künstlerisch tätig wirst. Voraussetzung ist eine "eigenschöpferische Leistung und eine über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinausgehende Gestaltungshöhe".
Ein künstlerisches Wirken ist zu verneinen bei weisungsgebundenen Tätigkeiten. (Quelle: http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/816028/data/Abgrenzung_Gewerbe_und_freier_Beruf-data.pdf)
Aus diesem Grund würde ich eher zum Gewerbe tendieren.

Ich kann dir jedoch nur empfehlen, bei deinem für dich zuständigen Gewerbeamt vorzusprechen.

MfG, Steffen


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