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Geschrieben von Brau490 am 03.09.2012 um 11:58:

  Wasseruhrableser

Ich wünsche einen schönen guten Morgen aus Erftstadt!

Die Stadtwerke verlangen mittlerweile einen Gewerbeschein von Personen, die für Zeit von 3 Wochen die Wasseruhren ablesen. Meines Erachtens handelt es sich doch nicht um einen Gewerbebetrieb, weil das wichtig Merkmal "auf Dauer angelegt" fehlt. Wie seht Ihr das? Anmelden oder nicht?

Vielen Dank!



Geschrieben von Runge am 03.09.2012 um 14:18:

 

Hallo aus Bad Fallingbostel,
das kommt wohl darauf an, was die "Ableser" sonst noch so machen. Bieten Sie Dienstleistungen für alle möglichen Betriebe an und werden dann auch von verschiedenen Firmen immer wieder mit solchen Tätigkeiten beauftragt, könnte das eine gewerbliche Tätigkeit sein. Alleine für die Stadtwerke für die Dauer von etwa 3 Wochen Stom abzulesen, halte ich ebenfalls nicht für eine gewerbliche Tätigkeit. Das wäre dann weder Nachhaltig noch auf Dauer angelegt. Ich würde hier sogar die Gewinnerzielungsabsicht verneinen.

Viele Grüße, Regina Runge


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